Kundmachung Auszahlung Jagdpacht 2026/2027

Auszahlung der Jagdpacht 2026/2027

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trieben hat in seiner Sitzung vom 09. September 2026 die Aufteilung des Jagdpachtentgeltes auf Grundlage des öffentlich aufgelegten Aufteilungsentwurfes gem. § 21 Steierm. Jagdgesetz 1986 LGBl Nr 1986/23 idgF LGBl Nr 2016/96 beschlossen.

Gem. § 21 leg cit können die Jagdpachtanteile

binnen sechs Wochen

(Montag, 02.11.2026 – Freitag, 11.12.2026)

ab dieser Kundmachung beim Stadtamt Trieben während der Parteienverkehrszeiten behoben werden.

Parteienverkehrszeiten:

Montag & Dienstag:
08.00 – 12.30 und 13.30 bis 16.00 Uhr

Mittwoch & Donnerstag:
08.00 – 12.30 Uhr

Freitag:
08.00 – 12.00 Uhr

Anteile, die nicht binnen sechs Wochen nach Kundmachung des Gemeinderatsbeschlusses behoben werden, verfallen zugunsten der Gemeindekasse.

AMTSSTUNDEN

Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 16.00 Uhr

Mittwoch und Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr

Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

KONTAKT

Triebener Bundesstraße 10
8784 Trieben

Telefon: +43  3615 / 23 22
Telefax: +43  3615 / 23 22 – 33
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