Auszahlung der Jagdpacht 2026/2027
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trieben hat in seiner Sitzung vom 09. September 2026 die Aufteilung des Jagdpachtentgeltes auf Grundlage des öffentlich aufgelegten Aufteilungsentwurfes gem. § 21 Steierm. Jagdgesetz 1986 LGBl Nr 1986/23 idgF LGBl Nr 2016/96 beschlossen.
Gem. § 21 leg cit können die Jagdpachtanteile
binnen sechs Wochen
(Montag, 02.11.2026 – Freitag, 11.12.2026)
ab dieser Kundmachung beim Stadtamt Trieben während der Parteienverkehrszeiten behoben werden.
Parteienverkehrszeiten:
Montag & Dienstag:
08.00 – 12.30 und 13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch & Donnerstag:
08.00 – 12.30 Uhr
Freitag:
08.00 – 12.00 Uhr
Anteile, die nicht binnen sechs Wochen nach Kundmachung des Gemeinderatsbeschlusses behoben werden, verfallen zugunsten der Gemeindekasse.