News - Bleiben Sie auf dem neusten Stand!

Hier finden Sie allgemeine Neuigkeiten und auch Aktuelles direkt vom Bürgermeister. 

Klimaticket Steiermark ab 01.01.2025

Die Grüne Fraktion hat für die GemeindebürgerInnen erneut ein übertragbares Klimaticket Steiermark gekauft. Ein zweites Ticket stellt heuer die SPÖ Trieben zur Verfügung.

Mit diesem Ticket können alle Züge (S-Bahn, Fernverkehr), Busse und Straßenbahnen im Gebiet des Verkehrsbundes Steiermark kostenlos genutzt werden. 2 Kinder unter 6 Jahren fahren gratis. Alle im Steirischen Familienpass „Zwei und Mehr“ eingetragenen Kinder bis zum 15. Geburtstag fahren gratis.

  • Die Vergabe erfolgt nur persönlich an GemeindebürgerInnen mit Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Trieben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt des Tickets.
  • Das Klimaticket muss vorab unter Vorlage eines Ausweises (davon wird im Stadtamt eine Kopie erstellt) reserviert werden. Es kann frühestens ein Monat vor Fahrtantritt reserviert werden.
  • Es ist eine tageweise Reservierung oder für drei aufeinanderfolgende Werktage möglich. In Summe darf eine Person das Ticket max. drei Werktage pro Monat ausleihen.

Auskunft und Reservierung im Bürgerservice der Stadtgemeinde Trieben, Tel.: 03615/2322-214.

Gemäß § 24 Abs. 1 Stmk. ROG 2010 idF. LGBl. 73/2023 hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trieben in seiner Sitzung am 13.11.2024 den Beschluss gefasst, den Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 4.0 idF. der Änderung Vf. 4.07 „Windkraftanlage Herrenwaldrücken“, bestehend aus dem Wortlaut und einer zeichnerischen Darstellung, dem Verordnungsplan, im Maßstab 1:5000, verfasst von Arch. DI Martina Kaml, Boder 211, 8786 Rottenmann – GZ: 03/2311/RO/01.1-ÖEK, vom 14.09.2024, in der Zeit vom 

22. November 2024 bis einschließlich 31. Jänner 2025

während der Amtsstunden im Stadtamt Trieben zur allgemeinen Einsicht aufzulegen. 

Gemäß § 38 Abs. 1 Stmk. RO 2010 idF. LGBl. 73/2023 hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trieben in seiner Sitzung am 13.11.2024 den Beschluss gefasst, den Entwurf des Flächenwidmungsplanes 4.0 idF. der Änderung Vf. 4.15 „Windkraftanlage Herrenwaldrücken“, bestehend aus dem Wortlaut und einer zeichnerischen Darstellung, dem Verordnungsplan, im Maßstab 1: 5000, verfasst von Arch. DI Martina Kaml, Boder 211, 8786 Rottenmann – GZ: 03/2311/RO/01.1 – FWP, vom 14.09.2024, in der Zeit von 

22. November 2024 bis einschließlich 31. Jänner 2025

während der Amtsstunden im Stadtamt Trieben zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.

Schreiben der PUREA Austria GmbH

Erinnerung: Nutzen Sie unser Onlineformular zur Anmeldung von Falltierabholungen!

Barbarateiche - Enten bitte nicht füttern!

Brot, Kekse und viele andere für den Menschen leckere Sachen gefährden die Gesundheit der Enten und Fische erheblich. Gleichzeitig verunreinigen Essensreste die Grünanlage und locken Schädlinge (Ratten) an. In weiterer Folge führt es unweigerlich zu einer Überdüngung des Gewässers und somit zur Verschlechterung der Wasserqualität – der Lebensraum der Tiere wird dadurch bedroht.

 

Helfen Sie mit, dass die Anlage sauber bleibt – für uns Menschen, aber in erster Linie für das Wohlbefinden der Tiere.

Steirischer Hitzeschutzplan

Der Klimawandel hat auf vielfältige Art und Weise Einfluss auf unsere Gesundheit. Aufgrund häufiger auftretender extremer Wetterereignisse wie Hitzewellen, Überschwemmungen, Dürreperioden und Stürme sind Menschen und Tiere direkt in körperlicher wie auch psychischer Hinsicht betroffen. Zusätzlich verstärken Veränderungen der Umwelt wie die Zunahme und Weiterverbreitung von übertragbaren Krankheiten und allergenen Pflanzen sowie die Belastung von Nahrungsmittel, der Wasserversorgung und der Luft, die gesundheitlichen Auswirkungen auf Menschen, Tiere und die Umwelt im Allgemeinen.

Darum wurde nun ein „Steirischer Hitzeschutzplan“ entwickelt.

Für einen guten Start ins Leben!

Begleitung und Entlastung in den ersten Lebensjahren

Wieso teilnehmen?

Die Ergebnisse der Konsumerhebung fließen in viele wichtige sozialpolitische Entscheidungen ein, die das Leben von uns allen betreffen. Denn sie liefern wesentliche Erkenntnisse über die Lebenssituation und das Konsumverhalten von Haushalten in Österreich. So sind die Ergebnisse etwa maßgeblich für die Zusammenstellung des „Warenkorbes“ des Verbraucherpreisindex, der ein Maßstab für die allgemeine Preisentwicklung oder Inflation in Österreich ist.

 

Was ist zu tun?

  1. Beantwortung des ersten Fragebogens persönlich mit einer Erhebungsperson
  2. 14 Tage Haushaltsbuchführung, wahlweise auf Papier oder online
  3. Beantwortung des zweiten Fragebogens

 

Wir bitten die ausgewählten Haushalte sehr herzlich um ihre Teilnahme und sind bemüht, diese so angenehm wie möglich zu gestalten:

  • Die Mitarbeit ist freiwillig und wird mit einem 50-Euro-Einkaufsgutschein honoriert, der alternativ auch für ein österreichisches Naturschutzprojekt der Bundesforste zur Moorrenaturierung gespendet werden kann.
  • Die Führung eines Haushaltsbuches verschafft einen guten Überblick über die täglichen Ausgaben.
  • Die Eintragungen ins Haushaltsbuch können bequem online auf PC, Tablet oder Smartphone vorgenommen oder traditionell in ein Papierhaushaltsbuch eingetragen werden.

 

Datenschutz

Statistik Austria erstellt im öffentlichen Auftrag hochwertige Statistiken und Analysen über die Gesellschaft und Wirtschaft Österreichs. Datenschutz und Geheimhaltung haben dabei oberste Priorität und unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus können Sie darauf vertrauen, dass Ihre Angaben ausschließlich statistischen Zwecken dienen.

Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzinformation für die Konsumerhebung 2024/25.

 

Praktische Hinweise

Für eine rasche und genaue Beantwortung einiger Fragen kann es sinnvoll sein, Unterlagen, etwa über regelmäßige Ausgaben (z. B. für Wohnen, Energie, Versicherungen), zur Hand zu haben. Während der 14-tägigen Haushaltsbuchführung hilft Ihnen das Sammeln von Kassabelegen alle Ausgaben vollständig aufzuzeichnen.

 

Haben Sie noch Fragen?

Das Erhebungsteam beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen zu dieser Erhebung:

Telefon: (01) 71128 8967 (Mo‒Fr 9:00‒15:00 Uhr)

E-Mail: konsum-online@statistik.gv.at

Weitere Informationen zur Konsumerhebung 2024/25 finden Sie unter https://www.statistik.at/konsum.

Wenn zu viele Schwimmbecken gleichzeitig befüllt werden, kommt es zu einem Engpass bei der Wasserversorgung.

Um dies zu vermeiden, ersuchen wir Sie, nachstehendes Formular VOR DER BEFÜLLUNG auszufüllen und an das Stadtamt zu retournieren
(E-Mail: rathaus@trieben.net) , damit wir die Befüllung der Bäder koordinieren können.

Sie sind auf Wohnungssuche?

Vielleicht haben wir genau das Richtige für Sie!

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell freien Wohnungen:


Änderung der Abgaben:

Ab 2023 wird die Ferienwohnungsabgabe durch die Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe ersetzt.

Gemäß § 1 Z 1 StZWAG in Verbindung mit der Verordnung des Gemeinderates vom 14. Dezember 2022 wird in der Stadtgemeinde Trieben eine Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe eingehoben. Die Verordnung tritt mit 01. Jänner 2023 in Kraft.

Die Abgabenpflichtigen haben die Abgabe selbst zu berechnen und der Gemeinde den selbstberechneten Betrag für 2023 sowie die Nutzfläche der Wohnung bis spätestens 31. März 2024 bekannt zu geben. Die Abgabe ist binnen vier Wochen ab Bekanntgabe der Selbstberechnung zu entrichtet. Wird die Selbstberechnung zu spät oder keine Berechnung vom Abgabepflichtigen abgegeben, so darf die Abgabenbehörde (Gemeinde) die Abgabe mit Bescheid festsetzen. Ein Verspätungszuschlag in der Höhe von bis zu 10% der Abgabe kann die Abgabebehörde auferlegen. (Gemäß § 135 BAO unter Beachtung des § 135a BAO).

Zweitwohnsitzabgabe

Die Zweitwohnsitzabgabe ist eine Abgabe auf Zweitwohnsitze. Als Zweitwohnsitz gilt jeder Wohnsitz, der nicht als Hauptwohnsitz verwendet wird. Abgabepflichtig sind Eigentümer:innen oder im Falle eines Baurechts Baurechtsberechtigte einer Wohnung.

Wird eine Wohnung unbefristet oder mindestens sechs Monate vermietet, verpachtet oder sonst überlassen, sind für die Dauer der Überlassung die Inhaber:innen (wie Mieter:innen, Pächter:innen) abgabepflichtig. Dies bedeutet, die Zweitwohnsitzabgabe fällt an, wenn die Mieter mit Zweitwohnsitz gemeldet sind und müssen eine Selbsterklärung abgeben (nicht der Vermieter).  Eine Änderung ist binnen 1 Monats an die Gemeinde zu melden (Meldepflicht).

Die Zweitwohnsitzabgabe beträgt im gesamten Gemeindegebiet pro m2 Nutzfläche 7,50 € pro Jahr.

Wohnungsleerstandsabgabe

Gegenstand der Abgabe bilden Wohnungen ohne Wohnsitz. Das sind Wohnungen, an denen nach den Daten des Zentralen Melderegisters mehr als 26 Kalenderwochen im Jahr weder eine Meldung als Hauptwohnsitz noch als sonstiger Wohnsitz vorliegt.

Abgabepflichtige sind die Eigentümer:innen der Wohnung, im Fall eines Baurechts jedoch die Baurechtsberechtigten.

Die Wohnungsleerstandsabgabe beträgt im gesamten Gemeindegebiet pro m2 Nutzfläche 7,50 € pro Jahr.

WINTERDIENST - Strauchschnitt

Aufgrund der Schneemassen wird wieder einmal sichtbar – es ist mehr als notwendig, dass private Grundeigentümer ihre Bäume und Sträucher entlang von öffentlichen Straßen schneiden bzw pflegen. Wie auf den Fotos zu sehen, ist eine Schneeräumung in solchen Fällen schier unmöglich und auch für Rettungswagen oder Einsatzkräfte jeglicher Art ist keine Zufahrt gegeben. 

Wir bitten daher um Ihre Unterstützung und rechtzeitigen Strauchschnitt bzw unverzüglicher Entfernung der in die Straße hängenden Sträucher und Bäume.

Die Stadtgemeinde Trieben
vermietet ab November Parkplätze im Bereich des Gemeindehofes/Rathauses auf
einem abgesperrten Parkplatz. 

Interessenten mögen sich bei der Stadtgemeinde
Trieben melden, Frau Danklmaier, Tel.: 03615 23 22 217.

ÖBB-Infrakstruktur AG - Oberleitungs- und Gleisarbeiten zwischen den Bahnhöfen Trieben und Gaishorn und im Bahnhof Gaishorn

damit die Fahrgäste der ÖBB sicher und pünktlich unterwegs sind, brauchen Bahnstrecken und ihre Anlagen regelmäßig einen Service und Erneuerungen dieser. Deshalb führt die ÖBB zwischen den Bahnhöfen Trieben und Gaishorn Rammarbeiten für neue Oberleitungsmasten sowie Gleisbauarbeiten durch. Diese Arbeiten finden auch in der Nacht und an Wochenenden statt.

 

Wann?

  • von 16. August 2023 bis 27. August 2023
    jeweils von 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr
  • von 02. Oktober 2023 bis 25. Oktober 2023
    jeweils von 20:00 Uhr bis 04:30 Uhr
  • von 25. Oktober 2023, 07:00 Uhr,bis 11. November 2023, 17:00 Uhr
    durchgehend Tag- und Nachtarbeiten
  • 13. November 2023, 07:00 Uhr, bis 27. November 2023, 05:00 Uhr
    durchgehend Tag- und Nachtarbeiten
  • 02. Dezember 2023 bis 04. Dezember 2023
    jeweils von 20:00 Uhr bis 04:00 Uhr

 

Während der Arbeiten kommt es nachts und an den Wochenenden zu erhöhten Lärm- und Staubbelastungen. Die ÖBB tut alles, um die Auswirkungen auf Anrainer:innen so gering wie möglich zu halten.

Beratung und Information

Steiermarkweit konnten 2021 sieben neue unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung vom Land Steiermark eröffnet werden. Das Team besteht aus einer Juristin, Sozialarbeiter*innen und akademischen Peerberater*innen. Peerberatung bedeutet, dass Menschen mit Behinderung Beratung anbieten. Alle Peerberater*innen verfügen dabei über eine entsprechende Ausbildung bzw. Berufserfahrung. Peerberater*innen bringen besonderes Verständnis und Sensibilität für andere Menschen mit Behinderung mit.
Es werden Beratungen zu allen Fragen, die das Leben mit Behinderung betreffen angeboten sowie Informationen zu passenden Unterstützungsmöglichkeiten und Rechtsansprüchen weitergegeben. Die Anliegen werden vertraulich behandelt und das Angebot steht kostenlos zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung werden Betroffene auch dabei unterstützt, Rechtsansprüche durchzusetzen.
Das Angebot richtet sich an Menschen mit Behinderungen, psychischen Beeinträchtigungen sowie deren Angehörige und sonst betroffene oder interessierte Personen aus dem Bezirk Liezen.
Im Beratungszentrum in 8940 Liezen, Admonter Straße 1, stehen Frau Michaela Ladreiter und Frau Leyla Panzer für Beratungsgespräche sowohl zu den Öffnungszeiten als auch nach Terminvereinbarung zur Verfügung.

Ab KW 6 Restmüllabfuhr wieder dienstags

Firma Saubermacher hat Bescheid gegeben, dass die Restmüllabfuhr am Tuschleitenweg wieder dienstags durchgeführt wird!

Der Tuschleitenweg ist daher wieder in Zone 2!

Änderung der Zoneneinteilung bei der Müllabfuhr

Ohne Vorabinformation an die Gemeinde wurde von der Fa. Saubermacher die Zoneneinteilung bei der Müllabfuhr geändert.

Das Gemeindegebiet wird in zwei Zonen eingeteilt:

Zone 1:
Schoberpaß Bundesstraße, Dr. Adolf-Schärf-Platz, Europasiedlung, Europastraße, Gartengasse, Gemeindehof, Hauptplatz, Heinrichshof, Hochheideblick, Hochwassersiedlung, Hupfgasse, Kleingartenstraße, Kaiseraustraße, Löschsiedlung, Marktgasse, Martin-Luther-Platz, Mühlgasse, Sonnbergstraße, Sportplatzstraße, Triebener Bundesstraße, Waldweg, Bahnhofstraße, Bergmanngasse, Erzherzog-Johann-Ring, Flugplatzstraße, Gasteiner Platzl, Gärtnersiedlung, Herwerthnerstraße, Höchtelweg, Ofnerweg, Industriepark, Industriestraße, Quierschiedstraße, Rüsthausstraße, Sackgasse, Schüttgasse, Triebenbachstraße, Tuschleitenweg, Wildingsiedlung, Wolfsgrabenstraß, Aschauersiedlung

Zone 2:
Dietmannsdorf, Piussiedlung, Schmidtsiedlung, Sonnberg, Moarzbichlweg, Schwarzenbach, Sankt Lorenzen, Dolejsisiedlung, Brandstätterweg, Jagersbergerweg, Hörhauserweg, Klemmweg, Stallbauerweg, Aicherweg, Schwarzenbach, Kurzweilerweg, Praschlweg, Lorenzer Grabenweg, Kreuzbergweg, Miniweg, Tuschleitenweg

Neu App "Mein Trieben"

Ab sofort kann die neue „Mein Trieben-App“ für Informationen aus unserem Heimatort von Google Play Store und App Store kostenlos heruntergeladen werden. Die „Daheim-App“ wird mit Jahresende eingestellt.

Grund dafür ist die Entwicklung einer neuen Gemeinde-App im Auftrag der Stadtgemeinde Trieben durch das Triebener IT-Unternehmen METACOM SOFTWARE.

LIMO - bündelt alle Mobilitätsangebote im Bezirk mit einer regionalen Mitfahrbörse

LIMO – neue Mobilitätsapp für die Region Liezen

Egal ob Bus, Bahn, Taxi oder doch die bislang unbekannten Nachbarn: LIMO (Liezen Mobil) bietet allen Menschen im Bezirk Liezen die Möglichkeit, sich kostengünstig, umweltschonend und zeitsparend von A nach B zu bewegen. Die Besonderheit der App ist die integrierte Mitfahrbörse, wo freie Plätze im Auto zur Verfügung gestellt werden können.

Das Regionalmanagement Bezirk Liezen koordinierte das Projekt „LIMO – Mobilitäts-App“ und beauftragte die Firma Waymark GmbH mit der Umsetzung. Das Ergebnis ist eine App mit einfacher Bedienfunktion, die alle Mobilitätsformen im Bezirk auf einer Plattform bündelt und den Nutzerinnen und Nutzern alternative Mobilitätsformen abseits des eigenen Autos aufzeigt.

Wie funktioniert die Limo App?

Unter „Fahrt suchen“ können Start- und Zielort, sowie die Zeitangabe eingegeben werden. Man erhält als Ergebnis u.a. alle ÖV-Verbindungen und angebotenen Mitfahrgelegenheiten aufgelistet. Um die Funktion der Mitfahrbörse nutzen zu können, ist es notwendig sich zu registrieren. Danach kann man unter der eigenen Menüfunktion „Platz anbieten“ die Anzahl seiner freien Plätze kostenlos oder zum gesetzlich vorgegebenen Kilometergeld anbieten bzw. eine Mitfahrgelegenheit buchen. 

Nähere Informationen zur LIMO – Mobilitätsapp finden Sie unter www.rml.at/limo. Die App steht ab sofort kostenlos im App Store und auf Google Play zum Download bereit.

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Regionalressorts des Landes Steiermark finanziert. 

RegioBus startet in der Region Liezen

Mit 11. Juli wird das öffentliche Verkehrsangebot in der Region Liezen verbessert. Die Gemeinden profitieren von zusätzlichen Busverbindungen, einer verbesserten Anbindung sowie optimierten Anschlüssen zum Zugverkehr.

AMTSSTUNDEN

Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 16.00 Uhr

Mittwoch und Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr

Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

KONTAKT

Triebener Bundesstraße 10
8784 Trieben

Telefon: +43  3615 / 23 22
Telefax: +43  3615 / 23 22 – 33
E-Mail: rathaus@trieben.net

BÜRGERMEISTER
SPRECHSTUNDE

nur nach telefonischer Vereinbarung
+43 3615 23 22 – 11