Hier finden Sie allgemeine Neuigkeiten und auch Aktuelles direkt vom Bürgermeister.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Gemeindeamt hat am Freitag, 02. Mai 2025 geschlossen.
Ab Montag, 05. Mai 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.
Liebe Triebenerinnen und Triebener!
Aufgrund der geringen Niederschlagsmengen und der damit bestehenden Wasserknappheit ist es im Moment entscheidend, die Wasserversorgung verantwortungsvoll zu nutzen und sicherzustellen. Das erfordert von allen Wasserverbrauchern eine hohe Sensibilität, insbesondere beim Befüllen und Betreiben eines Pools oder anderen hohen Wasserverbräuchen.
Sollte eine andauernde Wasserknappheit eintreten und die Versorgung mit Trinkwasser gefährdet sein, kann die Pool- und Schwimmbeckenbefüllung eingeschränkt oder sogar verboten werden.
Daher ist eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung von zentraler Bedeutung, um die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser für die Bevölkerung weiterhin zu gewährleisten.
Jede Pool- bzw. Schwimmbeckenbefüllung ist ausnahmslos vorab mit einem Formular am Gemeindeamt zu melden. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine gezielte Planung und soll eine unnötige Belastung des Wassernetzes verhindern.
Vor der Poolbefüllung oder anderen hohen Verbräuchen (Landwirtschaft etc.) ist der zuständige Wassermeister (Gruber Hans 0664/1878403) oder Tel. 0664/88145621 zu kontaktieren. Erst nach Freigabe ist der Verbrauch höherer Mengen möglich!
Selbstständige Wasserentnahmen über den Hydranten sind verboten und werden zur Anzeige gebracht.
Gemeinsam können wir die Trinkwasserversorgung sicherstellen. Helfen Sie mit, grundsätzlich hohe Wasserverbräuche einzuschränken und schonen Sie unsere Trinkwasserressourcen.
Der Bürgermeister
Klaus-Emmerich Herzmaier
am Dienstag, 15. April 2025 mit Beginn um 18:00 Uhr im großen Turnsaal (Schulzentrum) – Erzherzog-Johann-Ring 38
Gem. § 20 Abs. 1 Stmk. GemO LGBl. Nr. 115/1967 idgF wird darauf hingewiesen, dass das unentschuldigte Nichterscheinen oder das unentschuldigte Entfernen vor Beendigung der Gemeindevorstandswahl den Mandatsverlust zur Folge hat.
Gemäß § 1 Z 2 StZWAG in Verbindung mit der Verordnung des Gemeinderates vom 14. Dezember 2022 wird in der Stadtgemeinde Trieben eine Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe eingehoben.
Wohnungsleerstandsabgabe
Gegenstand der Abgabe bilden Wohnungen ohne Wohnsitz. Das sind Wohnungen, an denen nach den Daten des Zentralen Melderegisters mehr als 26 Kalenderwochen im Jahr weder eine Meldung als Hauptwohnsitz noch als sonstiger Wohnsitz vorliegt.
Die Wohnungsleerstandsabgabe beträgt im gesamten Gemeindegebiet pro m² Nutzfläche € 7,50.
Zweitwohnsitzabgabe
Gegenstand der Abgabe bilden Zweitwohnsitze. Als Zweitwohnsitze gilt jeder Wohnsitz, der nicht als Hauptwohnsitz (Art. 6 Abs. 3 B-VG) verwendet wird.
Die Zweitwohnsitzabgabe beträgt im gesamten Gemeindegebiet pro m² Nutzfläche € 7,50.
Die beiden Abgaben entstehen mit Ablauf des Kalenderjahres 2024. Diese sind von den Abgabepflichtigen selbst zu berechnen (Selbsterklärerabgabe!) und bis zum 31. März 2025 der Gemeinde zu melden.
Formulare zum Download
Zweitwohnsitzabgabe 2024
2024 ZW_Abgabeerklaerung_nachqm
Wohnungsleerstandsabgabe 2024
Die Grüne Fraktion hat für die GemeindebürgerInnen erneut ein übertragbares Klimaticket Steiermark gekauft. Ein zweites Ticket stellt heuer die SPÖ Trieben zur Verfügung.
Mit diesem Ticket können alle Züge (S-Bahn, Fernverkehr), Busse und Straßenbahnen im Gebiet des Verkehrsbundes Steiermark kostenlos genutzt werden. 2 Kinder unter 6 Jahren fahren gratis. Alle im Steirischen Familienpass „Zwei und Mehr“ eingetragenen Kinder bis zum 15. Geburtstag fahren gratis.
Auskunft und Reservierung im Bürgerservice der Stadtgemeinde Trieben, Tel.: 03615/2322-214.
Erinnerung: Nutzen Sie unser Onlineformular zur Anmeldung von Falltierabholungen!
Brot, Kekse und viele andere für den Menschen leckere Sachen gefährden die Gesundheit der Enten und Fische erheblich. Gleichzeitig verunreinigen Essensreste die Grünanlage und locken Schädlinge (Ratten) an. In weiterer Folge führt es unweigerlich zu einer Überdüngung des Gewässers und somit zur Verschlechterung der Wasserqualität – der Lebensraum der Tiere wird dadurch bedroht.
Helfen Sie mit, dass die Anlage sauber bleibt – für uns Menschen, aber in erster Linie für das Wohlbefinden der Tiere.
Der Klimawandel hat auf vielfältige Art und Weise Einfluss auf unsere Gesundheit. Aufgrund häufiger auftretender extremer Wetterereignisse wie Hitzewellen, Überschwemmungen, Dürreperioden und Stürme sind Menschen und Tiere direkt in körperlicher wie auch psychischer Hinsicht betroffen. Zusätzlich verstärken Veränderungen der Umwelt wie die Zunahme und Weiterverbreitung von übertragbaren Krankheiten und allergenen Pflanzen sowie die Belastung von Nahrungsmittel, der Wasserversorgung und der Luft, die gesundheitlichen Auswirkungen auf Menschen, Tiere und die Umwelt im Allgemeinen.
Darum wurde nun ein „Steirischer Hitzeschutzplan“ entwickelt.
Für einen guten Start ins Leben!
Begleitung und Entlastung in den ersten Lebensjahren
Wieso teilnehmen?
Die Ergebnisse der Konsumerhebung fließen in viele wichtige sozialpolitische Entscheidungen ein, die das Leben von uns allen betreffen. Denn sie liefern wesentliche Erkenntnisse über die Lebenssituation und das Konsumverhalten von Haushalten in Österreich. So sind die Ergebnisse etwa maßgeblich für die Zusammenstellung des „Warenkorbes“ des Verbraucherpreisindex, der ein Maßstab für die allgemeine Preisentwicklung oder Inflation in Österreich ist.
Was ist zu tun?
Wir bitten die ausgewählten Haushalte sehr herzlich um ihre Teilnahme und sind bemüht, diese so angenehm wie möglich zu gestalten:
Datenschutz
Statistik Austria erstellt im öffentlichen Auftrag hochwertige Statistiken und Analysen über die Gesellschaft und Wirtschaft Österreichs. Datenschutz und Geheimhaltung haben dabei oberste Priorität und unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus können Sie darauf vertrauen, dass Ihre Angaben ausschließlich statistischen Zwecken dienen.
Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzinformation für die Konsumerhebung 2024/25.
Praktische Hinweise
Für eine rasche und genaue Beantwortung einiger Fragen kann es sinnvoll sein, Unterlagen, etwa über regelmäßige Ausgaben (z. B. für Wohnen, Energie, Versicherungen), zur Hand zu haben. Während der 14-tägigen Haushaltsbuchführung hilft Ihnen das Sammeln von Kassabelegen alle Ausgaben vollständig aufzuzeichnen.
Haben Sie noch Fragen?
Das Erhebungsteam beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen zu dieser Erhebung:
Telefon: (01) 71128 8967 (Mo‒Fr 9:00‒15:00 Uhr)
E-Mail: konsum-online@statistik.gv.at
Weitere Informationen zur Konsumerhebung 2024/25 finden Sie unter https://www.statistik.at/konsum.
Wenn zu viele Schwimmbecken gleichzeitig befüllt werden, kommt es zu einem Engpass bei der Wasserversorgung.
Um dies zu vermeiden, ersuchen wir Sie, nachstehendes Formular VOR DER BEFÜLLUNG auszufüllen und an das Stadtamt zu retournieren
(E-Mail: rathaus@trieben.net) , damit wir die Befüllung der Bäder koordinieren können.
Vielleicht haben wir genau das Richtige für Sie!
Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell freien Wohnungen:
Gemäß § 1 Z 1 StZWAG in Verbindung mit der Verordnung des Gemeinderates vom 14. Dezember 2022 wird in der Stadtgemeinde Trieben eine Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe eingehoben. Die Verordnung tritt mit 01. Jänner 2023 in Kraft.
Die Abgabenpflichtigen haben die Abgabe selbst zu berechnen und der Gemeinde den selbstberechneten Betrag für 2023 sowie die Nutzfläche der Wohnung bis spätestens 31. März 2024 bekannt zu geben. Die Abgabe ist binnen vier Wochen ab Bekanntgabe der Selbstberechnung zu entrichtet. Wird die Selbstberechnung zu spät oder keine Berechnung vom Abgabepflichtigen abgegeben, so darf die Abgabenbehörde (Gemeinde) die Abgabe mit Bescheid festsetzen. Ein Verspätungszuschlag in der Höhe von bis zu 10% der Abgabe kann die Abgabebehörde auferlegen. (Gemäß § 135 BAO unter Beachtung des § 135a BAO).
Die Zweitwohnsitzabgabe ist eine Abgabe auf Zweitwohnsitze. Als Zweitwohnsitz gilt jeder Wohnsitz, der nicht als Hauptwohnsitz verwendet wird. Abgabepflichtig sind Eigentümer:innen oder im Falle eines Baurechts Baurechtsberechtigte einer Wohnung.
Wird eine Wohnung unbefristet oder mindestens sechs Monate vermietet, verpachtet oder sonst überlassen, sind für die Dauer der Überlassung die Inhaber:innen (wie Mieter:innen, Pächter:innen) abgabepflichtig. Dies bedeutet, die Zweitwohnsitzabgabe fällt an, wenn die Mieter mit Zweitwohnsitz gemeldet sind und müssen eine Selbsterklärung abgeben (nicht der Vermieter). Eine Änderung ist binnen 1 Monats an die Gemeinde zu melden (Meldepflicht).
Die Zweitwohnsitzabgabe beträgt im gesamten Gemeindegebiet pro m2 Nutzfläche 7,50 € pro Jahr.
Gegenstand der Abgabe bilden Wohnungen ohne Wohnsitz. Das sind Wohnungen, an denen nach den Daten des Zentralen Melderegisters mehr als 26 Kalenderwochen im Jahr weder eine Meldung als Hauptwohnsitz noch als sonstiger Wohnsitz vorliegt.
Abgabepflichtige sind die Eigentümer:innen der Wohnung, im Fall eines Baurechts jedoch die Baurechtsberechtigten.
Die Wohnungsleerstandsabgabe beträgt im gesamten Gemeindegebiet pro m2 Nutzfläche 7,50 € pro Jahr.
Aufgrund der Schneemassen wird wieder einmal sichtbar – es ist mehr als notwendig, dass private Grundeigentümer ihre Bäume und Sträucher entlang von öffentlichen Straßen schneiden bzw pflegen. Wie auf den Fotos zu sehen, ist eine Schneeräumung in solchen Fällen schier unmöglich und auch für Rettungswagen oder Einsatzkräfte jeglicher Art ist keine Zufahrt gegeben.
Wir bitten daher um Ihre Unterstützung und rechtzeitigen Strauchschnitt bzw unverzüglicher Entfernung der in die Straße hängenden Sträucher und Bäume.
Die Stadtgemeinde Trieben
vermietet ab November Parkplätze im Bereich des Gemeindehofes/Rathauses auf
einem abgesperrten Parkplatz.
Interessenten mögen sich bei der Stadtgemeinde
Trieben melden, Frau Danklmaier, Tel.: 03615 23 22 217.
damit die Fahrgäste der ÖBB sicher und pünktlich unterwegs sind, brauchen Bahnstrecken und ihre Anlagen regelmäßig einen Service und Erneuerungen dieser. Deshalb führt die ÖBB zwischen den Bahnhöfen Trieben und Gaishorn Rammarbeiten für neue Oberleitungsmasten sowie Gleisbauarbeiten durch. Diese Arbeiten finden auch in der Nacht und an Wochenenden statt.
Wann?
Während der Arbeiten kommt es nachts und an den Wochenenden zu erhöhten Lärm- und Staubbelastungen. Die ÖBB tut alles, um die Auswirkungen auf Anrainer:innen so gering wie möglich zu halten.
Steiermarkweit konnten 2021 sieben neue unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung vom Land Steiermark eröffnet werden. Das Team besteht aus einer Juristin, Sozialarbeiter*innen und akademischen Peerberater*innen. Peerberatung bedeutet, dass Menschen mit Behinderung Beratung anbieten. Alle Peerberater*innen verfügen dabei über eine entsprechende Ausbildung bzw. Berufserfahrung. Peerberater*innen bringen besonderes Verständnis und Sensibilität für andere Menschen mit Behinderung mit.
Es werden Beratungen zu allen Fragen, die das Leben mit Behinderung betreffen angeboten sowie Informationen zu passenden Unterstützungsmöglichkeiten und Rechtsansprüchen weitergegeben. Die Anliegen werden vertraulich behandelt und das Angebot steht kostenlos zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung werden Betroffene auch dabei unterstützt, Rechtsansprüche durchzusetzen.
Das Angebot richtet sich an Menschen mit Behinderungen, psychischen Beeinträchtigungen sowie deren Angehörige und sonst betroffene oder interessierte Personen aus dem Bezirk Liezen.
Im Beratungszentrum in 8940 Liezen, Admonter Straße 1, stehen Frau Michaela Ladreiter und Frau Leyla Panzer für Beratungsgespräche sowohl zu den Öffnungszeiten als auch nach Terminvereinbarung zur Verfügung.
Firma Saubermacher hat Bescheid gegeben, dass die Restmüllabfuhr am Tuschleitenweg wieder dienstags durchgeführt wird!
Der Tuschleitenweg ist daher wieder in Zone 2!
Ohne Vorabinformation an die Gemeinde wurde von der Fa. Saubermacher die Zoneneinteilung bei der Müllabfuhr geändert.
Das Gemeindegebiet wird in zwei Zonen eingeteilt:
Zone 1:
Schoberpaß Bundesstraße, Dr. Adolf-Schärf-Platz, Europasiedlung, Europastraße, Gartengasse, Gemeindehof, Hauptplatz, Heinrichshof, Hochheideblick, Hochwassersiedlung, Hupfgasse, Kleingartenstraße, Kaiseraustraße, Löschsiedlung, Marktgasse, Martin-Luther-Platz, Mühlgasse, Sonnbergstraße, Sportplatzstraße, Triebener Bundesstraße, Waldweg, Bahnhofstraße, Bergmanngasse, Erzherzog-Johann-Ring, Flugplatzstraße, Gasteiner Platzl, Gärtnersiedlung, Herwerthnerstraße, Höchtelweg, Ofnerweg, Industriepark, Industriestraße, Quierschiedstraße, Rüsthausstraße, Sackgasse, Schüttgasse, Triebenbachstraße, Tuschleitenweg, Wildingsiedlung, Wolfsgrabenstraß, Aschauersiedlung
Zone 2:
Dietmannsdorf, Piussiedlung, Schmidtsiedlung, Sonnberg, Moarzbichlweg, Schwarzenbach, Sankt Lorenzen, Dolejsisiedlung, Brandstätterweg, Jagersbergerweg, Hörhauserweg, Klemmweg, Stallbauerweg, Aicherweg, Schwarzenbach, Kurzweilerweg, Praschlweg, Lorenzer Grabenweg, Kreuzbergweg, Miniweg, Tuschleitenweg
Ab sofort kann die neue „Mein Trieben-App“ für Informationen aus unserem Heimatort von Google Play Store und App Store kostenlos heruntergeladen werden. Die „Daheim-App“ wird mit Jahresende eingestellt.
Grund dafür ist die Entwicklung einer neuen Gemeinde-App im Auftrag der Stadtgemeinde Trieben durch das Triebener IT-Unternehmen METACOM SOFTWARE.
Egal ob Bus, Bahn, Taxi oder doch die bislang unbekannten Nachbarn: LIMO (Liezen Mobil) bietet allen Menschen im Bezirk Liezen die Möglichkeit, sich kostengünstig, umweltschonend und zeitsparend von A nach B zu bewegen. Die Besonderheit der App ist die integrierte Mitfahrbörse, wo freie Plätze im Auto zur Verfügung gestellt werden können.
Das Regionalmanagement Bezirk Liezen koordinierte das Projekt „LIMO – Mobilitäts-App“ und beauftragte die Firma Waymark GmbH mit der Umsetzung. Das Ergebnis ist eine App mit einfacher Bedienfunktion, die alle Mobilitätsformen im Bezirk auf einer Plattform bündelt und den Nutzerinnen und Nutzern alternative Mobilitätsformen abseits des eigenen Autos aufzeigt.
Unter „Fahrt suchen“ können Start- und Zielort, sowie die Zeitangabe eingegeben werden. Man erhält als Ergebnis u.a. alle ÖV-Verbindungen und angebotenen Mitfahrgelegenheiten aufgelistet. Um die Funktion der Mitfahrbörse nutzen zu können, ist es notwendig sich zu registrieren. Danach kann man unter der eigenen Menüfunktion „Platz anbieten“ die Anzahl seiner freien Plätze kostenlos oder zum gesetzlich vorgegebenen Kilometergeld anbieten bzw. eine Mitfahrgelegenheit buchen.
Nähere Informationen zur LIMO – Mobilitätsapp finden Sie unter www.rml.at/limo. Die App steht ab sofort kostenlos im App Store und auf Google Play zum Download bereit.
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Regionalressorts des Landes Steiermark finanziert.
RegioBus startet in der Region Liezen
Mit 11. Juli wird das öffentliche Verkehrsangebot in der Region Liezen verbessert. Die Gemeinden profitieren von zusätzlichen Busverbindungen, einer verbesserten Anbindung sowie optimierten Anschlüssen zum Zugverkehr.
Designed by Metacom Software
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gemeindeamt hat am Freitag, 02. Mai 2025 geschlossen. Ab Montag, 05. Mai 2025 sind wir wieder wie gewohnt für
Liebe Triebenerinnen und Triebener! Aufgrund der geringen Niederschlagsmengen und der damit bestehenden Wasserknappheit ist es im Moment entscheidend, die Wasserversorgung verantwortungsvoll zu nutzen und sicherzustellen.
Konstituierende Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 15. April 2025 mit Beginn um 18:00 Uhr im großen Turnsaal (Schulzentrum) – Erzherzog-Johann-Ring 38 Tagesordnung Angelobung der
Gemäß § 1 Z 2 StZWAG in Verbindung mit der Verordnung des Gemeinderates vom 14. Dezember 2022 wird in der Stadtgemeinde Trieben eine Zweitwohnsitz- und
Mitarbeiter/in für den Wirtschaftshof (Vollzeit) Stellenausschreibung
Klimaticket Steiermark ab 01.01.2025 Die Grüne Fraktion hat für die GemeindebürgerInnen erneut ein übertragbares Klimaticket Steiermark gekauft. Ein zweites Ticket stellt heuer die SPÖ Trieben
AMTSSTUNDEN
Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
KONTAKT
Triebener Bundesstraße 10
8784 Trieben
Telefon: +43 3615 / 23 22
Telefax: +43 3615 / 23 22 – 33
E-Mail: rathaus@trieben.net
BÜRGERMEISTER
SPRECHSTUNDE
nur nach telefonischer Vereinbarung
+43 3615 23 22 – 11