Hier finden Sie allgemeine Neuigkeiten und auch Aktuelles direkt vom Bürgermeister.
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Gemeindeamt bleibt am Freitag, 15. Mai 2026, geschlossen.
Wir sind ab Montag, 18. Mai 2026, 08.00 Uhr gerne wieder für Sie da.
Zubau einer Einstellhalle für kraftlose Geräte, Errichtung von zwei Flachsilo sowie Veränderung des natürlichen Geländes und Errichtung eines Sickerschachts
Freitag, 22.05.2026 um 08.00 Uhr mit dem Zusammentritt an Ort und Stelle
Liebe Triebenerinnen und Triebener!
Aufgrund der geringen Niederschlagsmengen und der damit bestehenden Wasserknappheit ist es im Moment entscheidend, die Wasserversorgung verantwortungsvoll zu nutzen und sicherzustellen. Das erfordert von allen Wasserverbrauchern eine hohe Sensibilität, insbesondere beim Befüllen und Betreiben eines Pools oder anderen hohen Wasserverbräuchen.
Sollte eine andauernde Wasserknappheit eintreten und die Versorgung mit Trinkwasser gefährdet sein, kann die Pool- und Schwimmbeckenbefüllung eingeschränkt oder sogar verboten werden.
In Dietmannsdorf besteht derzeit eine Wasserknappheit aufgrund eines Rohrbruches – bitte Wasser sparen und derzeit auf Poolbefüllungen verzichten!
Daher ist eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung von zentraler Bedeutung, um die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser für die Bevölkerung weiterhin zu gewährleisten.
Jede Pool- bzw. Schwimmbeckenbefüllung ist ausnahmslos vorab mit einem Formular am Gemeindeamt zu melden. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine gezielte Planung und soll eine unnötige Belastung des Wassernetzes verhindern.
Vor der Poolbefüllung oder anderen hohen Verbräuchen (Landwirtschaft etc.) ist der zuständige Wassermeister (Gruber Hans 0664/1878403) oder Tel. 0664/88145621 zu kontaktieren. Erst nach Freigabe ist der Verbrauch höherer Mengen möglich!
Selbstständige Wasserentnahmen über den Hydranten sind verboten und werden zur Anzeige gebracht.
Gemeinsam können wir die Trinkwasserversorgung sicherstellen. Helfen Sie mit, grundsätzlich hohe Wasserverbräuche einzuschränken und schonen Sie unsere Trinkwasserressourcen.
Der Bürgermeister
Klaus-Emmerich Herzmaier
Der Entwurf der Berichtigung der Eröffnungsbilanz 2020 der Stadtgemeinde Trieben liegt vom Tage des Anschlages dieser Kundmachung zwei Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem Gemeindebürger steht es frei, gegen den Entwurf der Berichtigung der Eröffnungsbilanz 2020 innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.
Für die Stadtgemeinde Trieben
Der Bürgermeiser
Klaus-Emmerich Herzmaier
Der Entwurf des Rechnungsabschlusses der Stadtgemeinde Trieben für das Haushaltsjahr 2025 liegt vom Tage des Anschlages dieser Kundmachung zwei Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem Gemeindebürger steht es frei, gegen den Entwurf des Rechnungsabschlusses 2025 innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.
Für die Stadtgemeinde Trieben
Der Bürgermeister
Klaus-Emmerich Herzmaier
Umbau eines bestehenden Wohnhauses, wärmetechnische Sanierung der Fassade, Geländeanschüttung für Terrasse an der Südseite des Wohnhauses. Nachträgliche Bewilligung der Lagerräume und des Blumenlagers als Anbau südl. der Garage.
Dienstag, 21.04.2026 um 09.00 Uhr mit dem Zusammentritt an Ort und Stelle
Wasserabschaltung am Dienstag, 24. März 2026 im Zeitraum von 11.00 bis ca. 17.00 Uhr im Bereich Europasiedlung, Mühlgasse, Schüttgasse, Gartengasse, Sackgasse, Quierschiedstraße, Martin-Luther-Platz, Hautplatz HausNr. 6, 7, 8, 9, 10, 11, Triebenbachstraße, Waldweg, Schoberpaßbundesstraße bis Richtung Bauhof einschl. „Veitscher-Häuser“
sowie am
Mittwoch, 25. März 2026 im Zeitraum von 09.00 bis ca. 15.00 Uhr im Bereich Schüttgasse bis Triebenbachstraße HausNr. 30 bis 50.
Hinweis: Während der Arbeiten kann es vereinzelt auch zu unerwarteten, großflächigen Abschaltungen kommen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab Montag, 16. März bis einschließlich Freitag, 10. April 2026 die Straße im Bereich des Wohnhauses „Erzherzog-Johann-Ring 2“, (ehem. „Müller“) aufgrund von Abrissarbeiten gesperrt ist. Die Zufahrt zur Apotheke ist gegeben. Die Wohnobjekte bis Quierschiedhof 5 sind über die Hochwassersiedlung erreichbar.
Die Kinderfreunde Steiermark suchen ab sofort für das Schuljahr 2025/26 für die VS Trieben für die Nachmittagsbetreuung eine/n pädagogische/r Mitarbeiter/in in der VS Trieben für die 2. Gruppe der Nachmittagsbetreuung.
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Trieben, es scheint, als wäre unser Zahnambulatorium von einer Schließung bedroht. Sehr kurzfristig und nicht direkt von der BVAEB kommuniziert, musste ich davon erfahren. Unsere Bemühungen laufen auf Hochtouren, um dies vielleicht doch noch abwenden zu können.
Aber eines steht derzeit für uns fest: es wird dies nicht einfach so hingenommen. Wir kämpfen für unseren Standort.
Setzen wir ein Zeichen! Unterzeichne jetzt die Petition und zeig, dass wir das gemeinsam nicht akzeptieren. Sollte jemandem der Onlinezugang nicht möglich sein, liegt eine Unterschriftenliste am Gemeindeamt auf.
Bürgermeister Klaus-Emmerich Herzmaier
Achtung: Zur Verkehrsberuhigung vor unserem Schulzentrum, insbesondere vor der Volksschule, tritt nun die Verordnung der Einbahn und der „Kiss & Go“-Halteplätze in Kraft.
Die Einbahn gilt von der Einmündung Dr.Adolf-Schärf-Platz und rechts Abbiegung Erzherzog-Johann-Ring Richtung Ausfahrt auf die B114 Triebener Bundesstraße.
Die Einfahrt von der B114 Triebener Bundesstraße in den Erzherzog-Johann-Ring (Ecke Volksschule) ist verboten.
Weiters wurden im Bereich der drei bisher bestehenden Parkplätze vor der Volksschule „Kiss & Go“-Halteplätze eingerichtet, die mit entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet sind (siehe rote Umrandung am Bild).
GLASFASER-AUSBAU IN TRIEBEN GESTARTET
Die Tiefbauarbeiten für unsere regionale Glasfaser-Offensive laufen seit einigen Wochen bereits in Trieben. Zu Beginn wurde Glasfaserinfrastruktur entlang von Straßen verlegt, diese dienen zukünftig als Hauptverbindungsleitungen. In den nächsten Wochen beginnt die Herstellung erster Glasfaser-Hausanschlüsse durch von der RML Infrastruktur beauftragte Bauunternehmen. Ein Ausbauplan wurde mit den Verantwortlichen der Gemeinden abgestimmt.
(bereits übermittelte Tabelle von unserem Projektleiter kann hier eingefügt werden)
Sobald ein gewisser Ausbaugrad erreicht ist, wird gemeinsam mit der Gemeinde eine Projektvorstellung stattfinden. Dazu werden die Bürgerinnen und Bürger zeitgerecht eingeladen und mittels Postwurfsendung informiert.
INFORMATION VOR ORT
Eine transparente Information über die Bautätigkeiten schafft einen besseren Überblick. Sie erhalten von unseren Baufirmen rechtzeitig Informationen zu deren Baumaßnahmen in Ihrer unmittelbaren Umgebung.
Einen Überblick über die Bautätigkeiten der RML Infrastruktur finden Sie auf www.DeineGlasfaser.at/bauvorschau
SO LÄUFT ES AB
Im Ausbaugebiet erhält jedes Einfamilienhaus, jeder Unternehmensstandort an die Grundstücksgrenze einen Glasfaser-Anschluss verlegt. Ob Sie im Ausbaugebiet sind, können Sie unter: www.DeineGlasfaser.at/adressabfrage abfragen. Von der Grundstücksgrenze bis in ihr Gebäude sind Sie selbst für die Verlegung bzw. Installation verantwortlich.
SIE HABEN EINE LEERVERROHRUNG?
Sie haben auf Ihrem Grundstück eine vorhandene Leerverrohrung. Diese können Sie mit unserer „Glasfaserübergabe-Punkt hier!“-Tafel kennzeichnen. Bitte machen Sie unmittelbar bevor die Arbeiten in ihrer Straße, in ihrer Siedlung beginnen. Die „Glasfaserübergabe-Punkt hier!“-Tafel erhalten Sie am Gemeindeamt. Einen Zeitplan finden Sie in der Bauvorschau auf www.DeineGlasfaser.at/bauvorschau.
Weitere Infos: https://www.deineglasfaser.at/kundinnen/glasfaser-bitte-hier/
NOCH FRAGEN?
Einen Überblick über die häufigsten Fragen und Antworten finden Sie zusammengefasst auf www.DeineGlasfaser.at/faq
Allgemeine Sujet-Fotos zu Glasfaser-Ausbauarbeiten:
https://www.dropbox.com/scl/fo/3hcqn330i0u3peo37gd8e/h?dl=0&rlkey=2k8xlckfv6mzmxe6jp3l9zgak
Die Grüne Fraktion hat für die GemeindebürgerInnen erneut ein übertragbares Klimaticket Steiermark gekauft. Ein zweites Ticket stellt heuer die SPÖ Trieben zur Verfügung.
Mit diesem Ticket können alle Züge (S-Bahn, Fernverkehr), Busse und Straßenbahnen im Gebiet des Verkehrsbundes Steiermark kostenlos genutzt werden. 2 Kinder unter 6 Jahren fahren gratis. Alle im Steirischen Familienpass „Zwei und Mehr“ eingetragenen Kinder bis zum 15. Geburtstag fahren gratis.
Auskunft und Reservierung im Bürgerservice der Stadtgemeinde Trieben, Tel.: 03615/2322-214.
Erinnerung: Nutzen Sie unser Onlineformular zur Anmeldung von Falltierabholungen!
Brot, Kekse und viele andere für den Menschen leckere Sachen gefährden die Gesundheit der Enten und Fische erheblich. Gleichzeitig verunreinigen Essensreste die Grünanlage und locken Schädlinge (Ratten) an. In weiterer Folge führt es unweigerlich zu einer Überdüngung des Gewässers und somit zur Verschlechterung der Wasserqualität – der Lebensraum der Tiere wird dadurch bedroht.
Helfen Sie mit, dass die Anlage sauber bleibt – für uns Menschen, aber in erster Linie für das Wohlbefinden der Tiere.
Der Klimawandel hat auf vielfältige Art und Weise Einfluss auf unsere Gesundheit. Aufgrund häufiger auftretender extremer Wetterereignisse wie Hitzewellen, Überschwemmungen, Dürreperioden und Stürme sind Menschen und Tiere direkt in körperlicher wie auch psychischer Hinsicht betroffen. Zusätzlich verstärken Veränderungen der Umwelt wie die Zunahme und Weiterverbreitung von übertragbaren Krankheiten und allergenen Pflanzen sowie die Belastung von Nahrungsmittel, der Wasserversorgung und der Luft, die gesundheitlichen Auswirkungen auf Menschen, Tiere und die Umwelt im Allgemeinen.
Darum wurde nun ein „Steirischer Hitzeschutzplan“ entwickelt.
Für einen guten Start ins Leben!
Begleitung und Entlastung in den ersten Lebensjahren
Wieso teilnehmen?
Die Ergebnisse der Konsumerhebung fließen in viele wichtige sozialpolitische Entscheidungen ein, die das Leben von uns allen betreffen. Denn sie liefern wesentliche Erkenntnisse über die Lebenssituation und das Konsumverhalten von Haushalten in Österreich. So sind die Ergebnisse etwa maßgeblich für die Zusammenstellung des „Warenkorbes“ des Verbraucherpreisindex, der ein Maßstab für die allgemeine Preisentwicklung oder Inflation in Österreich ist.
Was ist zu tun?
Wir bitten die ausgewählten Haushalte sehr herzlich um ihre Teilnahme und sind bemüht, diese so angenehm wie möglich zu gestalten:
Datenschutz
Statistik Austria erstellt im öffentlichen Auftrag hochwertige Statistiken und Analysen über die Gesellschaft und Wirtschaft Österreichs. Datenschutz und Geheimhaltung haben dabei oberste Priorität und unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus können Sie darauf vertrauen, dass Ihre Angaben ausschließlich statistischen Zwecken dienen.
Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzinformation für die Konsumerhebung 2024/25.
Praktische Hinweise
Für eine rasche und genaue Beantwortung einiger Fragen kann es sinnvoll sein, Unterlagen, etwa über regelmäßige Ausgaben (z. B. für Wohnen, Energie, Versicherungen), zur Hand zu haben. Während der 14-tägigen Haushaltsbuchführung hilft Ihnen das Sammeln von Kassabelegen alle Ausgaben vollständig aufzuzeichnen.
Haben Sie noch Fragen?
Das Erhebungsteam beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen zu dieser Erhebung:
Telefon: (01) 71128 8967 (Mo‒Fr 9:00‒15:00 Uhr)
E-Mail: konsum-online@statistik.gv.at
Weitere Informationen zur Konsumerhebung 2024/25 finden Sie unter https://www.statistik.at/konsum.
Wenn zu viele Schwimmbecken gleichzeitig befüllt werden, kommt es zu einem Engpass bei der Wasserversorgung.
Um dies zu vermeiden, ersuchen wir Sie, nachstehendes Formular VOR DER BEFÜLLUNG auszufüllen und an das Stadtamt zu retournieren
(E-Mail: rathaus@trieben.net) , damit wir die Befüllung der Bäder koordinieren können.
Vielleicht haben wir genau das Richtige für Sie!
Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell freien Wohnungen:
Gemäß § 1 Z 1 StZWAG in Verbindung mit der Verordnung des Gemeinderates vom 14. Dezember 2022 wird in der Stadtgemeinde Trieben eine Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe eingehoben. Die Verordnung tritt mit 01. Jänner 2023 in Kraft.
Die Abgabenpflichtigen haben die Abgabe selbst zu berechnen und der Gemeinde den selbstberechneten Betrag für 2023 sowie die Nutzfläche der Wohnung bis spätestens 31. März 2024 bekannt zu geben. Die Abgabe ist binnen vier Wochen ab Bekanntgabe der Selbstberechnung zu entrichtet. Wird die Selbstberechnung zu spät oder keine Berechnung vom Abgabepflichtigen abgegeben, so darf die Abgabenbehörde (Gemeinde) die Abgabe mit Bescheid festsetzen. Ein Verspätungszuschlag in der Höhe von bis zu 10% der Abgabe kann die Abgabebehörde auferlegen. (Gemäß § 135 BAO unter Beachtung des § 135a BAO).
Die Zweitwohnsitzabgabe ist eine Abgabe auf Zweitwohnsitze. Als Zweitwohnsitz gilt jeder Wohnsitz, der nicht als Hauptwohnsitz verwendet wird. Abgabepflichtig sind Eigentümer:innen oder im Falle eines Baurechts Baurechtsberechtigte einer Wohnung.
Wird eine Wohnung unbefristet oder mindestens sechs Monate vermietet, verpachtet oder sonst überlassen, sind für die Dauer der Überlassung die Inhaber:innen (wie Mieter:innen, Pächter:innen) abgabepflichtig. Dies bedeutet, die Zweitwohnsitzabgabe fällt an, wenn die Mieter mit Zweitwohnsitz gemeldet sind und müssen eine Selbsterklärung abgeben (nicht der Vermieter). Eine Änderung ist binnen 1 Monats an die Gemeinde zu melden (Meldepflicht).
Die Zweitwohnsitzabgabe beträgt im gesamten Gemeindegebiet pro m2 Nutzfläche 7,50 € pro Jahr.
Gegenstand der Abgabe bilden Wohnungen ohne Wohnsitz. Das sind Wohnungen, an denen nach den Daten des Zentralen Melderegisters mehr als 26 Kalenderwochen im Jahr weder eine Meldung als Hauptwohnsitz noch als sonstiger Wohnsitz vorliegt.
Abgabepflichtige sind die Eigentümer:innen der Wohnung, im Fall eines Baurechts jedoch die Baurechtsberechtigten.
Die Wohnungsleerstandsabgabe beträgt im gesamten Gemeindegebiet pro m2 Nutzfläche 7,50 € pro Jahr.
Aufgrund der Schneemassen wird wieder einmal sichtbar – es ist mehr als notwendig, dass private Grundeigentümer ihre Bäume und Sträucher entlang von öffentlichen Straßen schneiden bzw pflegen. Wie auf den Fotos zu sehen, ist eine Schneeräumung in solchen Fällen schier unmöglich und auch für Rettungswagen oder Einsatzkräfte jeglicher Art ist keine Zufahrt gegeben.
Wir bitten daher um Ihre Unterstützung und rechtzeitigen Strauchschnitt bzw unverzüglicher Entfernung der in die Straße hängenden Sträucher und Bäume.
Die Stadtgemeinde Trieben
vermietet ab November Parkplätze im Bereich des Gemeindehofes/Rathauses auf
einem abgesperrten Parkplatz.
Interessenten mögen sich bei der Stadtgemeinde
Trieben melden, Frau Danklmaier, Tel.: 03615 23 22 217.
damit die Fahrgäste der ÖBB sicher und pünktlich unterwegs sind, brauchen Bahnstrecken und ihre Anlagen regelmäßig einen Service und Erneuerungen dieser. Deshalb führt die ÖBB zwischen den Bahnhöfen Trieben und Gaishorn Rammarbeiten für neue Oberleitungsmasten sowie Gleisbauarbeiten durch. Diese Arbeiten finden auch in der Nacht und an Wochenenden statt.
Wann?
Während der Arbeiten kommt es nachts und an den Wochenenden zu erhöhten Lärm- und Staubbelastungen. Die ÖBB tut alles, um die Auswirkungen auf Anrainer:innen so gering wie möglich zu halten.
Steiermarkweit konnten 2021 sieben neue unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung vom Land Steiermark eröffnet werden. Das Team besteht aus einer Juristin, Sozialarbeiter*innen und akademischen Peerberater*innen. Peerberatung bedeutet, dass Menschen mit Behinderung Beratung anbieten. Alle Peerberater*innen verfügen dabei über eine entsprechende Ausbildung bzw. Berufserfahrung. Peerberater*innen bringen besonderes Verständnis und Sensibilität für andere Menschen mit Behinderung mit.
Es werden Beratungen zu allen Fragen, die das Leben mit Behinderung betreffen angeboten sowie Informationen zu passenden Unterstützungsmöglichkeiten und Rechtsansprüchen weitergegeben. Die Anliegen werden vertraulich behandelt und das Angebot steht kostenlos zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung werden Betroffene auch dabei unterstützt, Rechtsansprüche durchzusetzen.
Das Angebot richtet sich an Menschen mit Behinderungen, psychischen Beeinträchtigungen sowie deren Angehörige und sonst betroffene oder interessierte Personen aus dem Bezirk Liezen.
Im Beratungszentrum in 8940 Liezen, Admonter Straße 1, stehen Frau Michaela Ladreiter und Frau Leyla Panzer für Beratungsgespräche sowohl zu den Öffnungszeiten als auch nach Terminvereinbarung zur Verfügung.
Firma Saubermacher hat Bescheid gegeben, dass die Restmüllabfuhr am Tuschleitenweg wieder dienstags durchgeführt wird!
Der Tuschleitenweg ist daher wieder in Zone 2!
Ohne Vorabinformation an die Gemeinde wurde von der Fa. Saubermacher die Zoneneinteilung bei der Müllabfuhr geändert.
Das Gemeindegebiet wird in zwei Zonen eingeteilt:
Zone 1:
Schoberpaß Bundesstraße, Dr. Adolf-Schärf-Platz, Europasiedlung, Europastraße, Gartengasse, Gemeindehof, Hauptplatz, Heinrichshof, Hochheideblick, Hochwassersiedlung, Hupfgasse, Kleingartenstraße, Kaiseraustraße, Löschsiedlung, Marktgasse, Martin-Luther-Platz, Mühlgasse, Sonnbergstraße, Sportplatzstraße, Triebener Bundesstraße, Waldweg, Bahnhofstraße, Bergmanngasse, Erzherzog-Johann-Ring, Flugplatzstraße, Gasteiner Platzl, Gärtnersiedlung, Herwerthnerstraße, Höchtelweg, Ofnerweg, Industriepark, Industriestraße, Quierschiedstraße, Rüsthausstraße, Sackgasse, Schüttgasse, Triebenbachstraße, Tuschleitenweg, Wildingsiedlung, Wolfsgrabenstraß, Aschauersiedlung
Zone 2:
Dietmannsdorf, Piussiedlung, Schmidtsiedlung, Sonnberg, Moarzbichlweg, Schwarzenbach, Sankt Lorenzen, Dolejsisiedlung, Brandstätterweg, Jagersbergerweg, Hörhauserweg, Klemmweg, Stallbauerweg, Aicherweg, Schwarzenbach, Kurzweilerweg, Praschlweg, Lorenzer Grabenweg, Kreuzbergweg, Miniweg, Tuschleitenweg
Sehr geehrte Damen und Herren, unser Gemeindeamt bleibt am Freitag, 15. Mai 2026, geschlossen. Wir sind ab Montag, 18. Mai 2026, 08.00 Uhr gerne wieder
Zubau einer Einstellhalle für kraftlose Geräte, Errichtung von zwei Flachsilo sowie Veränderung des natürlichen Geländes und Errichtung eines Sickerschachts Freitag, 22.05.2026 um 08.00 Uhr mit
Liebe Triebenerinnen und Triebener! Aufgrund der geringen Niederschlagsmengen und der damit bestehenden Wasserknappheit ist es im Moment entscheidend, die Wasserversorgung verantwortungsvoll zu nutzen und sicherzustellen.
Mittwoch, 29. April 2026 um 18.30 Uhr im Freizeitheim Trieben Einladung zur 6. Gemeinderatssitzung
Entwurf Berichtigung der Eröffnungsbilanz 2020 Der Entwurf der Berichtigung der Eröffnungsbilanz 2020 der Stadtgemeinde Trieben liegt vom Tage des Anschlages dieser Kundmachung zwei Wochen hindurch
Entwurf des Rechnungsabschlusses 2025 Der Entwurf des Rechnungsabschlusses der Stadtgemeinde Trieben für das Haushaltsjahr 2025 liegt vom Tage des Anschlages dieser Kundmachung zwei Wochen hindurch
AMTSSTUNDEN
Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
KONTAKT
Triebener Bundesstraße 10
8784 Trieben
Telefon: +43 3615 / 23 22
Telefax: +43 3615 / 23 22 – 33
E-Mail: rathaus@trieben.net
BÜRGERMEISTER
SPRECHSTUNDE
nur nach telefonischer Vereinbarung
+43 3615 23 22 – 11