Studentenförderung

Studentenförderung

Gefördert werden Studierende, die mit Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Trieben gemeldet sind und als ordentliche Hörer an einer

  • öffentlichen Universität
  • Privatuniversität
  • Fachhochschule
  • Pädagogische Hochschule

inskribiert sind. Diese Studierenden erhalten von der Stadtgemeinde Trieben einen finanziellen Zuschuss. Die Förderung wird nur gewährt, wenn die Studierenden mit Hauptwohnsitz während des jeweiligen Semesters, wofür diese Förderung gewährt wird, in der Stadtgemeinde Trieben gemeldet sind. Weitere Voraussetzung ist der Bezug der Familienbeihilfe für den/die Antragssteller/in.

Aufruf zum WASSER SPAREN

Liebe Triebenerinnen und Triebener!  Aufgrund der geringen Niederschlagsmengen und der damit bestehenden Wasserknappheit ist es im Moment entscheidend, die Wasserversorgung verantwortungsvoll zu nutzen und sicherzustellen.

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Stellenausschreibung

Kinderfreunde Steiermark – pädagogische/r Mitarbeiter/In in der VS Trieben Die Kinderfreunde Steiermark suchen ab sofort für das Schuljahr 2025/26 für die VS Trieben für die

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AMTSSTUNDEN

Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 16.00 Uhr

Mittwoch und Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr

Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

KONTAKT

Triebener Bundesstraße 10
8784 Trieben

Telefon: +43  3615 / 23 22
Telefax: +43  3615 / 23 22 – 33
E-Mail: rathaus@trieben.net

BÜRGERMEISTER
SPRECHSTUNDE

nur nach telefonischer Vereinbarung
+43 3615 23 22 – 11