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Studentenförderung

Studentenförderung

Gefördert werden Studierende, die mit Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Trieben gemeldet sind und als ordentliche Hörer an einer

  • öffentlichen Universität
  • Privatuniversität
  • Fachhochschule
  • Pädagogische Hochschule

inskribiert sind. Diese Studierenden erhalten von der Stadtgemeinde Trieben einen finanziellen Zuschuss. Die Förderung wird nur gewährt, wenn die Studierenden mit Hauptwohnsitz während des jeweiligen Semesters, wofür diese Förderung gewährt wird, in der Stadtgemeinde Trieben gemeldet sind. Weitere Voraussetzung ist der Bezug der Familienbeihilfe für den/die Antragssteller/in.

AMTSSTUNDEN

Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 16.00 Uhr

Mittwoch und Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr

Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

KONTAKT

Triebener Bundesstraße 10
8784 Trieben

Telefon: +43  3615 / 23 22
Telefax: +43  3615 / 23 22 – 33
E-Mail: rathaus@trieben.net

BÜRGERMEISTER
SPRECHSTUNDE

nur nach telefonischer Vereinbarung
+43 3615 23 22 – 11