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Stadtamt - Verwaltung - Amtssignatur

Bürgermeister

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Klaus-Emmerich Herzmaier
Bürgermeister

Verwaltung

Mag. Heike Erler-Treusch
Stadtamtsdirektorin

Manuela Schöttl
Sekretariat

Heike Tassotti
Standesamt / Meldeamt
Bürgerservice

Margret Grafeneder
Standesamt / Meldeamt
Bürgerservice

Susanne Danklmaier
Bauamt

Hannelore Breitfuß
Leitung Buchhaltung

Suzana Vidackovic
Buchhaltung / Lohnverrechnung

Kerstin Morassi
Steuern & Abgaben

Andreas Seidler
Leiter des Wirtschaftshofes

Amtssignatur

Amtssignatur der Stadtgemeinde Trieben gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Die von der Stadtgemeinde im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Stadtgemeinde Trieben auf.

Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.

Dies wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut („Verwaltungseigenschaft“) ausgedrückt und durch die Bildmarke der Behörde visualisiert.

Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch

  • die Bildmarke der Behörde und
  • einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde.

Dieses Dokument wurde amtssigniert.
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter https://www.trieben.net/stadtamt/

Überprüfung des amtssignierten elektronischen Dokumentes

Die elektronische Signatur auf einem elektronischen Dokument kann mittels der Signaturprüffunktion des Adobe Acrobat Readers oder einer kopmpatiblen Software überprüft werden. 

Unter www.signaturpruefung.gv.at steht ein durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH betriebenes zentrales Prüfservice für amtssignierte elektronische Dokumente zur Verfügung. Dort kann das elektronische Dokument hochgeladen und die Amtssignatur geprüft werden. (Weiterführende Informationen: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH)

Überprüfung des amtssignierten schriftlichen Dokumentes
Liegt das Dokument nur in schriftlicher Form vor, so können Sie eine Verifizierung unter der im Kopf des Dokuments ersichtlichen Telefonnummer anfordern. Halten Sie hierfür bitte das entsprechende Schriftstück bereit.

AMTSSTUNDEN

Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 16.00 Uhr

Mittwoch und Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr

Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

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Triebener Bundesstraße 10
8784 Trieben

Telefon: +43  3615 / 23 22
Telefax: +43  3615 / 23 22 – 33
E-Mail: rathaus@trieben.net

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nur nach telefonischer Vereinbarung
+43 3615 23 22 – 11