Öffentliche Einsicht
Der 1. Nachtragsvoranschlag der Stadtgemeinde Trieben für das Haushaltsjahr 2026 liegt vom Tage des Anschlages dieser Kundmachung
zwei Wochen
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Diese Auflage wird mit dem Hinweis kundgemacht, dass es jedem Gemeindebürger freisteht, gegen den Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages 2026 innerhalb der Auflagenfrist beim Stadtgemeindeamt Trieben schriftliche Einwendungen einzubringen.
Für die Stadtgemeinde Trieben
Der Bürgermeister
Klaus-Emmerich Herzmaier