Kundmachung – Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages

Öffentliche Einsicht

Der 1. Nachtragsvoranschlag der Stadtgemeinde Trieben für das Haushaltsjahr 2026 liegt vom Tage des Anschlages dieser Kundmachung

zwei Wochen

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.

Diese Auflage wird mit dem Hinweis kundgemacht, dass es jedem Gemeindebürger freisteht, gegen den Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages 2026 innerhalb der Auflagenfrist beim Stadtgemeindeamt Trieben schriftliche Einwendungen einzubringen.

Für die Stadtgemeinde Trieben
Der Bürgermeister
Klaus-Emmerich Herzmaier

Bauverhandlung Kapic

Bauverhandlung Kapic Errichtung einer Überdachung und einer Wandkonstruktion zwischen bestehender Garage und Nebenobjekt, Errichtung einer Außen-Treppe und einer Gartenhütte (kleiner 40m²) Kundmachung und Ladung

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Zivilschutz Probealarm

Probealarmierung am 03. Oktober 2026 Der Zivilschutzverband Steiermark erlaubt sich darauf hinzuweisen, dass am Samstag, den 03. Oktober 2026 zwischen 12:00 und 12:45 Uhr, der Zivilschutz-Probealarm

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AMTSSTUNDEN

Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 16.00 Uhr

Mittwoch und Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr

Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

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