Auf der Seite “Amtstafel” finden Sie alle amtlichen Veröffentlichungen von Kundmachungen, Verordnungen und Bescheiden unserer Gemeinde.
Wichtiger Hinweis: Die Amtstafel online ersetzt nicht die Amtstafel beim Gemeindeamt!
Wir weisen darauf hin, dass die Seite nur Informationscharakter hat und die rechtliche Verlautbarungen nach wie vor durch Anschlag an der Amtstafel am Gemeindeamt Trieben erfolgt!
Wir sind bemüht, diese Seite regelmäßig zu warten, sodass alle an der Amtstafel angeschlagenen Informationen möglichst zeitgleich verfügbar sind.
Gemäß § 71a Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 – GemO, LGBl. Nr. 115/1967, in Verbindung mit den Beschlüssen des Gemeinderates der Stadtgemeinde Trieben vom 11. Dezember 2013 und 05. Mai 2021 wird kundgemacht:
Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) ändert sich die Höhe der Benützungsgebühren ab 01.01.2026 um 4,0%.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde trieben hat in seiner Sitzung vom 10. September 2025 die Aufteilung des Jagdpachtentgeltes auf Grundlage des öffentlich aufgelegten Aufteilungsentwurfes gem. § 21 Steierm. Jagdgesetz 1986 LGBl Nr 1986/23 idgF LGBl Nr. 2016/96 besclossen.
Gem. § 21 leg cit können die Jagdpachtanteile
binnen sechs Wochen (Montag, 3.11.2025 bis Freitag, 12.12.2025)
ab dieser Kundmachung beim Stadtamt Trieben während der Parteienverkehrszeiten behoben werden.
Parteienverkehrszeiten:
Montag & Dienstag: 08:00 – 12:30 und 13:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch & Donnerstag: 08:00 – 12:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Anteile, die nicht binnen sechs Wochen nach Kundmachung des Gemeinderatsbeschlusses behoben werden, verfallen zugunsten der Gemeindekasse.
Liebe Triebenerinnen und Triebener!
Aufgrund der geringen Niederschlagsmengen und der damit bestehenden Wasserknappheit ist es im Moment entscheidend, die Wasserversorgung verantwortungsvoll zu nutzen und sicherzustellen. Das erfordert von allen Wasserverbrauchern eine hohe Sensibilität, insbesondere beim Befüllen und Betreiben eines Pools oder anderen hohen Wasserverbräuchen.
Sollte eine andauernde Wasserknappheit eintreten und die Versorgung mit Trinkwasser gefährdet sein, kann die Pool- und Schwimmbeckenbefüllung eingeschränkt oder sogar verboten werden.
Daher ist eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung von zentraler Bedeutung, um die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser für die Bevölkerung weiterhin zu gewährleisten.
Jede Pool- bzw. Schwimmbeckenbefüllung ist ausnahmslos vorab mit einem Formular am Gemeindeamt zu melden. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine gezielte Planung und soll eine unnötige Belastung des Wassernetzes verhindern.
Vor der Poolbefüllung oder anderen hohen Verbräuchen (Landwirtschaft etc.) ist der zuständige Wassermeister (Gruber Hans 0664/1878403) oder Tel. 0664/88145621 zu kontaktieren. Erst nach Freigabe ist der Verbrauch höherer Mengen möglich!
Selbstständige Wasserentnahmen über den Hydranten sind verboten und werden zur Anzeige gebracht.
Gemeinsam können wir die Trinkwasserversorgung sicherstellen. Helfen Sie mit, grundsätzlich hohe Wasserverbräuche einzuschränken und schonen Sie unsere Trinkwasserressourcen.
Der Bürgermeister
Klaus-Emmerich Herzmaier
Die Grüne Fraktion hat für die GemeindebürgerInnen erneut ein übertragbares Klimaticket Steiermark gekauft. Ein zweites Ticket stellt heuer die SPÖ Trieben zur Verfügung.
Mit diesem Ticket können alle Züge (S-Bahn, Fernverkehr), Busse und Straßenbahnen im Gebiet des Verkehrsbundes Steiermark kostenlos genutzt werden. 2 Kinder unter 6 Jahren fahren gratis. Alle im Steirischen Familienpass „Zwei und Mehr“ eingetragenen Kinder bis zum 15. Geburtstag fahren gratis.
Auskunft und Reservierung im Bürgerservice der Stadtgemeinde Trieben, Tel.: 03615/2322-214.
Aufgrund der Schneemassen wird wieder einmal sichtbar – es ist mehr als notwendig, dass private Grundeigentümer ihre Bäume und Sträucher entlang von öffentlichen Straßen schneiden bzw pflegen. Wie auf den Fotos zu sehen, ist eine Schneeräumung in solchen Fällen schier unmöglich und auch für Rettungswagen oder Einsatzkräfte jeglicher Art ist keine Zufahrt gegeben.
Wir bitten daher um Ihre Unterstützung und rechtzeitigen Strauchschnitt bzw unverzüglicher Entfernung der in die Straße hängenden Sträucher und Bäume.
Die Stadtgemeinde Trieben
vermietet ab November Parkplätze im Bereich des Gemeindehofes/Rathauses auf
einem abgesperrten Parkplatz.
Interessenten mögen sich bei der Stadtgemeinde
Trieben melden, Frau Danklmaier, Tel.: 03615 23 22 217.
Journaldienst: Montag, 22.12.2025 Dienstag, 23.12.2025 Montag, 29.12.2025 Dienstag, 30.12.2025 jeweils von 08.00 – 12.00 Uhr Parteienverkehr An folgenden Tagen ist kein Parteienverkehr
Wertsicherung von Benützungsgebühren Gemäß § 71a Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 – GemO, LGBl. Nr. 115/1967, in Verbindung mit den Beschlüssen des Gemeinderates der
Kundmachung Voranschlag 2026 Kundmachung Mittelfristiger Finanzplan 2026-2030
Kinderfreunde Steiermark – pädagogische/r Mitarbeiter/In in der VS Trieben Die Kinderfreunde Steiermark suchen ab sofort für das Schuljahr 2025/26 für die VS Trieben für die
Auszahlung Jagdpacht 2025/26 Der Gemeinderat der Stadtgemeinde trieben hat in seiner Sitzung vom 10. September 2025 die Aufteilung des Jagdpachtentgeltes auf Grundlage des öffentlich aufgelegten
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Trieben, es scheint, als wäre unser Zahnambulatorium von einer Schließung bedroht. Sehr kurzfristig und nicht direkt von der BVAEB kommuniziert,
AMTSSTUNDEN
Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
KONTAKT
Triebener Bundesstraße 10
8784 Trieben
Telefon: +43 3615 / 23 22
Telefax: +43 3615 / 23 22 – 33
E-Mail: rathaus@trieben.net
BÜRGERMEISTER
SPRECHSTUNDE
nur nach telefonischer Vereinbarung
+43 3615 23 22 – 11