Zivilschutz – Alarminformationen

Der Zivilschutzverband Steiermark erlaubt sich darauf hinzuweisen, dass in Zukunft in der Steiermark analog zum Bund nur mehr am 1. Samstag im Oktober der Zivilschutz-Probealarm ausgelöst wird. Die beiden Probealarme am 1. Samstag im April und 1. Samstag im Juli werden künftig NICHT mehr ausgelöst.

Der bundesweite Zivilschutz-Probealarm wird voraussichtlich am Samstag, den 2. Oktober 2021 zwischen 12:00 und 12:45 Uhr in ganz Österreich abgestrahlt. Die Signale werden von der Bundeswarnzentrale im Einsatz- und Krisenkoordinationscenter des Bundesministeriums für Inneres bzw. von den Landeswarnzentralen in den einzelnen Bundesländern ausgelöst.

Die Warnung und Alarmierung der Bevölkerung und der Einsatzkräfte erfolgt über die in allen Steirischen Orten vorhandenen rund 1.300 Feuerwehrsirenen – wobei das Auslösen der Sirenensignale auf Bundes-, Landes-, Bezirks- oder Gemeindeebene möglich ist.

Über die Bundeswarnzentrale, die Landeswarnzentrale, sowie allen Florianstationen in den Bezirken, können funkgesteuert die Sirenensignale ausgelöst und damit die Bevölkerung gewarnt und die Einsatzkräfte alarmiert werden. Da durch diese Signale nicht auf die Art der Gefahr und die richtigen Verhaltensmaßnahmen hingewiesen werden kann, müssen im Ernstfall nähere Informationen und Verhaltensregeln laufend durch den ORF durchgegeben werden.

Die Bedeutung der Sirenensignale

  1. Warnung – 3 Minuten gleich bleibender Dauerton

    3 Minuten gleich bleibender Dauerton – HERANNAHENDE GEFAHR!
    Radio- oder Fernsehgeräte (ORF) einschalten, Verhaltensmaßnahmen beachten

  2. Alarm – 1 Minute auf- und abschwellender Heulton

    1 Minute auf- und abschwellender Heulton – GEFAHR! Schützende Räumlichkeiten aufsuchen, über Radio oder TV durchgebende Verhaltensmaßnahmen befolgen.

  3. Entwarnung – 1 Minute gleich bleibender Ton

    1 Minute gleich bleibender Dauerton – ENDE DER GEFAHR! Einschränkungen im täglichen Lebenslauf werden über Radio oder TV durchgegeben.

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