Aufteilungsentwurf
Gemäß § 21 Steierm. Jagdgesetz 1986 LGBl. Nr. 23/1986 idF LGBl. Nr. 32/2008 hat der Gemeinderat das jährliche Jagdpachtentgelt unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes der in das Gemeindejagdgebiet einbezogenen Grundbesitzer aufzuteilen.
Der erstellte Aufteilungsentwurf wird in der Zeit von 11. August 2026 bis 08. September 2026
(vier Wochen) zur öffentlichen Einsicht während der Parteienverkehrszeiten am Stadtamt Trieben aufgelegt.
Es steht jedem Grundbesitzer frei, gegen den Aufteilungsentwurf innerhalb der Auflagefrist bei der Stadtgemeinde Trieben Einwendungen schriftlich einzubringen oder zu Protokoll zu geben.