Kundmachung
Auszahlung Jagdpacht 2025/26 Der Gemeinderat der Stadtgemeinde trieben hat in seiner Sitzung vom 10. September 2025 die Aufteilung des Jagdpachtentgeltes auf Grundlage des öffentlich aufgelegten
Gemäß § 1 Z 1 StZWAG in Verbindung mit der Verordnung des Gemeinderates vom 14. Dezember 2022 wird in der Stadtgemeinde Trieben eine Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe eingehoben. Die Verordnung tritt mit 01. Jänner 2023 in Kraft.
Die Abgabenpflichtigen haben die Abgabe selbst zu berechnen und der Gemeinde den selbstberechneten Betrag für 2023 sowie die Nutzfläche der Wohnung bis spätestens 31. März 2024 bekannt zu geben. Die Abgabe ist binnen vier Wochen ab Bekanntgabe der Selbstberechnung zu entrichtet. Wird die Selbstberechnung zu spät oder keine Berechnung vom Abgabepflichtigen abgegeben, so darf die Abgabenbehörde (Gemeinde) die Abgabe mit Bescheid festsetzen. Ein Verspätungszuschlag in der Höhe von bis zu 10% der Abgabe kann die Abgabebehörde auferlegen. (Gemäß § 135 BAO unter Beachtung des § 135a BAO).
Die Zweitwohnsitzabgabe ist eine Abgabe auf Zweitwohnsitze. Als Zweitwohnsitz gilt jeder Wohnsitz, der nicht als Hauptwohnsitz verwendet wird. Abgabepflichtig sind Eigentümer:innen oder im Falle eines Baurechts Baurechtsberechtigte einer Wohnung.
Wird eine Wohnung unbefristet oder mindestens sechs Monate vermietet, verpachtet oder sonst überlassen, sind für die Dauer der Überlassung die Inhaber:innen (wie Mieter:innen, Pächter:innen) abgabepflichtig. Dies bedeutet, die Zweitwohnsitzabgabe fällt an, wenn die Mieter mit Zweitwohnsitz gemeldet sind und müssen eine Selbsterklärung abgeben (nicht der Vermieter). Eine Änderung ist binnen 1 Monats an die Gemeinde zu melden (Meldepflicht).
Die Zweitwohnsitzabgabe beträgt im gesamten Gemeindegebiet pro m2 Nutzfläche 7,50 € pro Jahr.
Gegenstand der Abgabe bilden Wohnungen ohne Wohnsitz. Das sind Wohnungen, an denen nach den Daten des Zentralen Melderegisters mehr als 26 Kalenderwochen im Jahr weder eine Meldung als Hauptwohnsitz noch als sonstiger Wohnsitz vorliegt.
Abgabepflichtige sind die Eigentümer:innen der Wohnung, im Fall eines Baurechts jedoch die Baurechtsberechtigten.
Die Wohnungsleerstandsabgabe beträgt im gesamten Gemeindegebiet pro m2 Nutzfläche 7,50 € pro Jahr.
Auszahlung Jagdpacht 2025/26 Der Gemeinderat der Stadtgemeinde trieben hat in seiner Sitzung vom 10. September 2025 die Aufteilung des Jagdpachtentgeltes auf Grundlage des öffentlich aufgelegten
Grabungsarbeiten Wegen Grabungsarbeiten ist am Montag, 27.10.2025 ab 8.00 Uhr bis voraussichtlich 12.00 Uhr keine Befahrung der Straße Waldweg möglich!
Wasserabschaltung aufgrund technischer Arbeiten Aufgrund technischer Arbeiten wird am Montag, 27. Oktober 2025 in der Zeit von 08.00 bis ca. 12.00 Uhr das Wasser in
Wasserabschaltung Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass am Donnerstag, 23. Oktober 2025 im Zeitraum von 08.00 Uhr bis ca. 12.00 Uhr das Wasser im
Schäden Heinrichshof Für die Eigentümer und Bewohner des Heinrichshofes: Zur Schadensabwicklung bitten wir um Kontaktaufnahme mit der Fa. Rückbaukonzept e.U. unter folgender Telefonnummer oder E-Mail
keine Ordination am 27.10. und 28.10.2025 Die Ordination Dr. Burgstaller ist vom 27.10. bis 28.10.2025 geschlossen.
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