Kundmachung

Auszahlung Jagdpacht 2025/26

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde trieben hat in seiner Sitzung vom 10. September 2025 die Aufteilung des Jagdpachtentgeltes auf Grundlage des öffentlich aufgelegten Aufteilungsentwurfes gem. § 21 Steierm. Jagdgesetz 1986 LGBl Nr 1986/23 idgF LGBl Nr. 2016/96 besclossen.

Gem. § 21 leg cit können die Jagdpachtanteile

binnen sechs Wochen (Montag, 3.11.2025 bis Freitag, 12.12.2025) 

ab dieser Kundmachung beim Stadtamt Trieben während der Parteienverkehrszeiten behoben werden.

Parteienverkehrszeiten:

Montag & Dienstag: 08:00 – 12:30 und 13:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch & Donnerstag: 08:00 – 12:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Anteile, die nicht binnen sechs Wochen nach Kundmachung des Gemeinderatsbeschlusses behoben werden, verfallen zugunsten der Gemeindekasse.

Kundmachung Wertsicherung

Wertsicherung von Benützungsgebühren Gemäß § 71a Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 – GemO, LGBl. Nr. 115/1967, in Verbindung mit den Beschlüssen des Gemeinderates der

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