Auszahlung Jagdpacht 2025/26
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde trieben hat in seiner Sitzung vom 10. September 2025 die Aufteilung des Jagdpachtentgeltes auf Grundlage des öffentlich aufgelegten Aufteilungsentwurfes gem. § 21 Steierm. Jagdgesetz 1986 LGBl Nr 1986/23 idgF LGBl Nr. 2016/96 besclossen.
Gem. § 21 leg cit können die Jagdpachtanteile
binnen sechs Wochen (Montag, 3.11.2025 bis Freitag, 12.12.2025)
ab dieser Kundmachung beim Stadtamt Trieben während der Parteienverkehrszeiten behoben werden.
Parteienverkehrszeiten:
Montag & Dienstag: 08:00 – 12:30 und 13:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch & Donnerstag: 08:00 – 12:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Anteile, die nicht binnen sechs Wochen nach Kundmachung des Gemeinderatsbeschlusses behoben werden, verfallen zugunsten der Gemeindekasse.