Kundmachung Bauverhandlung Kekic
Ansuchen um nachträgliche Bewilligung einer Doppelgarage, eines Zubaues auf der Südseite und Errichtung eines Raumes auf der ursprünglichen Garage im Westen Dienstag, 14.10.2025 um 10.30
Amtssignatur der Stadtgemeinde Trieben gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Die von der Stadtgemeinde im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Stadtgemeinde Trieben auf.
Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.
Dies wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut („Verwaltungseigenschaft“) ausgedrückt und durch die Bildmarke der Behörde visualisiert.
Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch
Dieses Dokument wurde amtssigniert.
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter https://www.trieben.net/stadtamt/
Überprüfung des amtssignierten elektronischen Dokumentes
Die elektronische Signatur auf einem elektronischen Dokument kann mittels der Signaturprüffunktion des Adobe Acrobat Readers oder einer kopmpatiblen Software überprüft werden.
Unter www.signaturpruefung.gv.at steht ein durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH betriebenes zentrales Prüfservice für amtssignierte elektronische Dokumente zur Verfügung. Dort kann das elektronische Dokument hochgeladen und die Amtssignatur geprüft werden. (Weiterführende Informationen: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH)
Überprüfung des amtssignierten schriftlichen Dokumentes
Liegt das Dokument nur in schriftlicher Form vor, so können Sie eine Verifizierung unter der im Kopf des Dokuments ersichtlichen Telefonnummer anfordern. Halten Sie hierfür bitte das entsprechende Schriftstück bereit.
Gemäß Österreichischer Stabilitätspakt 2012, Artikel 12 Abs. 1, wird folgend der jeweilige Voranschlag sowie Rechnungsabschluss in einer Form, die eine weitere Verwendung ermöglicht, zur Verfügung gestellt.
Offener Haushalt
Im Webportal „Offener Haushalt“ https://www.offenerhaushalt.at/gemeinde/trieben stehen Ihnen die Finanzdaten zur Verfügung.
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