News - Bleiben Sie auf dem neusten Stand!

Hier finden Sie allgemeine Neuigkeiten und auch Aktuelles direkt vom Bürgermeister. 

Zeitraum: Montag, 13. Oktober 2025 - 08.00 bis 12.00 Uhr

Aufgrund von Arbeiten an der Hauptwasserleitung wird das Wasser in folgenden Bereichen abgeschaltet: 

Triebenbachstraße, Sackgasse, Gartengasse, Europasiedlung, Mühlgasse, Martin-Luther-Platz, Quierschiedstraße, Waldweg, Schoberpaß Bundesstraße ab Autohaus Dupke – schwarze Veitscher-Häuser – bis Wirtschaftshof

Ansuchen um nachträgliche Bewilligung einer Doppelgarage, eines Zubaues auf der Südseite und Errichtung eines Raumes auf der ursprünglichen Garage im Westen

Dienstag, 14.10.2025 um 10.30 Uhr mit dem Zusammentritt an Ort und Stelle

Errichtung einer Versickerungsanlage für Dachwässer

Dienstag, 14.10.2025 um 14.30 Uhr mit dem Zusammentritt an Ort und Stelle

Information zum Abbruch

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger!

Im Zuge der geplanten Abbrucharbeiten auf dem Gelände und der damit verbundenen Beseitigung des Turmes „Langer Ernst“ werden folgende Informationen bekanntgegeben:

Der Abbruch ist am 18.10.2025 zwischen 11:10 Uhr und 12:50 Uhr geplant.

Die dazugehörigen Informationen werden in zwei separaten Info-Veranstaltungen im Freizeitheim bekanntgeben:

  • Infoveranstaltung für betroffene Anrainer (Einladung erforderlich) am 10.10.2025 von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
  • zweite Infoveranstaltung für Allgemeinheit: 10.10.2025 von 19.00 Uhr bis 20:00 Uhr
 

Alle betroffenen Anrainerinnen und Anrainer werden für die Informationsveranstaltung rechtzeitig kontaktiert und eingeladen. 


Wichtiger Hinweis:

Am Abbruchtag kommt es zu großräumigen Sicherheitsvorkehrungen und damit verbundenen Absperrungen und Sperrzonen. Von einer weit entfernten Anreise wird daher abgeraten, da keine gesonderten Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Den Anweisungen der lokalen Sicherheitsbehörden/-kräften ist Folge zu leisten!


 

Totalsperre der Kaiseraustraße (L713)

Aufgrund von Sanierungsarbeiten nach einer Rutschung im Bereich km 4,510 bis km 4.560 kommt es zu einer Totalsperre der L713:

Montag, 06.10.2025 bis voraussichtlich Freitag, 24.10.2025.

 

Die Stadtgemeinde Trieben sucht Mitarbeiter für den Wirtschaftshof (Vollzeit)

Jagdpachtentgelt - Aufteilung

Gemäß § 21 Steierm. Jagdgesetz 1986 LGBl. Nr. 23/1986 idF LGBl. Nr. 32/2008 hat der Gemeinderat das jährliche Jagdpachtentgelt unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes der in das Gemeindejagdgebiet einbezogenen Grundbesitzer aufzuteilen.

Der erstellte Aufteilungsentwurf wird in der Zeit von

13. August 2025 bis 10. September 2025

(vier Wochen) zur öffentlichen Einsicht während der Parteienverkehrszeiten am Stadtamt Trieben aufgelegt.

Es steht jedem Grundbesitzer frei, gegen den Aufteilungsentwurf innerhalb der Auflagefrist bei der Stadtgemeinde Trieben Einwendungen schriftlich einzubringen oder zu Protokoll zu geben.

Ab Montag, 07.07.2025, bis voraussichtlich Freitag, 10.10.2025, ist die ÖBB-Brücke beim Verbindungsweg Dietmannsdorf-Schwarzenbach wegen Sanierungsarbeiten komplett gesperrt.

Die Zufahrt von Dietmannsdorf kommend bis zur ÖBB-Brücke ist ungehindert möglich, ebenso die Zufahrt zur Kläranlage, von Schwarzenbach kommend. 

Bitte beachten Sie die Hinweistafeln vor Ort. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Trieben, es scheint, als wäre unser Zahnambulatorium von einer Schließung bedroht. Sehr kurzfristig und nicht direkt von der BVAEB kommuniziert, musste ich davon erfahren. Unsere Bemühungen laufen auf Hochtouren, um dies vielleicht doch noch abwenden zu können.

Aber eines steht derzeit für uns fest: es wird dies nicht einfach so hingenommen. Wir kämpfen für unseren Standort.

Setzen wir ein Zeichen! Unterzeichne jetzt die Petition und zeig, dass wir das gemeinsam nicht akzeptieren. Sollte jemandem der Onlinezugang nicht möglich sein, liegt eine Unterschriftenliste am Gemeindeamt auf.

 

Bürgermeister Klaus-Emmerich Herzmaier

Geplanter Abbuch der ehemaligen RHI-Gebäude "Langer Ernst" und "Kauster"

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

im Zuge der geplanten Abbrucharbeiten auf dem Gelände der ehemaligen RHI sind auch die Gebäude „Langer Ernst“ und „Kauster“ von der Beseitigung betroffen. In Abstimmung mit der ÖBB wurden zwei mögliche Termine mit notwendigen Gleissperren vereinbart, an denen diese Abbruchmaßnahmen grundsätzlich durchgeführt werden könnten:

  • „Kauster“: Juli 2025
  • „Langer Ernst“: Oktober 2025

Wichtiger Hinweis: Die Durchführung dieser Maßnahmen ist ausschließlich vorbehaltlich der rechtzeitigen behördlichen Prüfung und Genehmigung eines noch ausstehenden Abbruchkonzepts möglich. Aktuell liegt ein entsprechendes Konzept noch nicht im erforderlichen Umfang vor.

Die Stadtgemeinde legt großen Wert auf eine transparente und umfassende Information der Bevölkerung. Daher wird wie folgt vorgegangen:

  • Alle betroffenen Anrainerinnen und Anrainer werden vor dem Abbruch des „Langen Ernst“ rechtzeitig persönlich kontaktiert und im Rahmen einer eigenen Informationsveranstaltung ausführlich informiert.
  • Zusätzlich wird eine Begutachtung der umliegenden Objekte durch ein unabhängiges, externes Fachunternehmen durchgeführt, um etwaige Auswirkungen des Abbruchs fachgerecht zu beurteilen.
  • Für die übrigen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Trieben wird eine separate Informationsveranstaltung stattfinden, bei der alle Fragen zu den geplanten Maßnahmen beantwortet werden können.

Die Stadtgemeinde Trieben sichert allen Anwohnerinnen und Anwohnern zu, rechtzeitig und umfassend informiert zu werden und ausreichend Zeit zu erhalten, um sämtliche Anliegen und Fragen zu klären.

Der Bürgermeister
Klaus-Emmerich Herzmaier

Einbahn und "Kiss & Go"-Halteplätze

Achtung: Zur Verkehrsberuhigung vor unserem Schulzentrum, insbesondere vor der Volksschule, tritt nun die Verordnung der Einbahn und der „Kiss & Go“-Halteplätze in Kraft.

Die Einbahn gilt von der Einmündung Dr.Adolf-Schärf-Platz und rechts Abbiegung Erzherzog-Johann-Ring Richtung Ausfahrt auf die B114 Triebener Bundesstraße.

Die Einfahrt von der B114 Triebener Bundesstraße in den Erzherzog-Johann-Ring (Ecke Volksschule) ist verboten. 

Weiters wurden im Bereich der drei bisher bestehenden Parkplätze vor der Volksschule „Kiss & Go“-Halteplätze eingerichtet, die mit entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet sind (siehe rote Umrandung am Bild).

Kundmachung Flächenwidmungsänderung 4.14 und ÖEK-Änderung 4.06 - "PV-Freiflächenanlage Tadler"

Ankündigung Hochgebirgslandelehrgang

Wildbachverbauung Dietmannsdorferbach - Anhaltungen ab 21.05.2025

GLASFASER-AUSBAU IN TRIEBEN GESTARTET 

Die Tiefbauarbeiten für unsere regionale Glasfaser-Offensive laufen seit einigen Wochen bereits in Trieben. Zu Beginn wurde Glasfaserinfrastruktur entlang von Straßen verlegt, diese dienen zukünftig als Hauptverbindungsleitungen. In den nächsten Wochen beginnt die Herstellung erster Glasfaser-Hausanschlüsse durch von der RML Infrastruktur beauftragte Bauunternehmen. Ein Ausbauplan wurde mit den Verantwortlichen der Gemeinden abgestimmt. 

(bereits übermittelte Tabelle von unserem Projektleiter kann hier eingefügt werden) 

Sobald ein gewisser Ausbaugrad erreicht ist, wird gemeinsam mit der Gemeinde eine Projektvorstellung stattfinden. Dazu werden die Bürgerinnen und Bürger zeitgerecht eingeladen und mittels Postwurfsendung informiert. 

 

INFORMATION VOR ORT 

Eine transparente Information über die Bautätigkeiten schafft einen besseren Überblick. Sie erhalten von unseren Baufirmen rechtzeitig Informationen zu deren Baumaßnahmen in Ihrer unmittelbaren Umgebung. 

Einen Überblick über die Bautätigkeiten der RML Infrastruktur finden Sie auf www.DeineGlasfaser.at/bauvorschau 

 

SO LÄUFT ES AB 

Im Ausbaugebiet erhält jedes Einfamilienhaus, jeder Unternehmensstandort an die Grundstücksgrenze einen Glasfaser-Anschluss verlegt. Ob Sie im Ausbaugebiet sind, können Sie unter: www.DeineGlasfaser.at/adressabfrage abfragen. Von der Grundstücksgrenze bis in ihr Gebäude sind Sie selbst für die Verlegung bzw. Installation verantwortlich.  

 

SIE HABEN EINE LEERVERROHRUNG? 

Sie haben auf Ihrem Grundstück eine vorhandene Leerverrohrung. Diese können Sie mit unserer „Glasfaserübergabe-Punkt hier!“-Tafel kennzeichnen. Bitte machen Sie unmittelbar bevor die Arbeiten in ihrer Straße, in ihrer Siedlung beginnen. Die „Glasfaserübergabe-Punkt hier!“-Tafel erhalten Sie am Gemeindeamt.  Einen Zeitplan finden Sie in der Bauvorschau auf www.DeineGlasfaser.at/bauvorschau 

Weitere Infos: https://www.deineglasfaser.at/kundinnen/glasfaser-bitte-hier/ 

 

NOCH FRAGEN? 

Einen Überblick über die häufigsten Fragen und Antworten finden Sie zusammengefasst auf www.DeineGlasfaser.at/faq 

Allgemeine Sujet-Fotos zu Glasfaser-Ausbauarbeiten:  

https://www.dropbox.com/scl/fo/3hcqn330i0u3peo37gd8e/h?dl=0&rlkey=2k8xlckfv6mzmxe6jp3l9zgak 

Liebe Triebenerinnen und Triebener!

Aufgrund der geringen Niederschlagsmengen und der damit bestehenden Wasserknappheit ist es im Moment entscheidend, die Wasserversorgung verantwortungsvoll zu nutzen und sicherzustellen. Das erfordert von allen Wasserverbrauchern eine hohe Sensibilität, insbesondere beim Befüllen und Betreiben eines Pools oder anderen hohen Wasserverbräuchen.

Sollte eine andauernde Wasserknappheit eintreten und die Versorgung mit Trinkwasser gefährdet sein, kann die Pool- und Schwimmbeckenbefüllung eingeschränkt oder sogar verboten werden.

Daher ist eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung von zentraler Bedeutung, um die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser für die Bevölkerung weiterhin zu gewährleisten.

Jede Pool- bzw. Schwimmbeckenbefüllung ist ausnahmslos vorab mit einem Formular am Gemeindeamt zu melden. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine gezielte Planung und soll eine unnötige Belastung des Wassernetzes verhindern.

Vor der Poolbefüllung oder anderen hohen Verbräuchen (Landwirtschaft etc.) ist der zuständige Wassermeister (Gruber Hans 0664/1878403) oder Tel. 0664/88145621 zu kontaktieren. Erst nach Freigabe ist der Verbrauch höherer Mengen möglich!

Selbstständige Wasserentnahmen über den Hydranten sind verboten und werden zur Anzeige gebracht.

Gemeinsam können wir die Trinkwasserversorgung sicherstellen. Helfen Sie mit, grundsätzlich hohe Wasserverbräuche einzuschränken und schonen Sie unsere Trinkwasserressourcen.

Der Bürgermeister
Klaus-Emmerich Herzmaier

Gemäß § 1 Z 2 StZWAG in Verbindung mit der Verordnung des Gemeinderates vom 14. Dezember 2022 wird in der Stadtgemeinde Trieben eine Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe eingehoben.

Wohnungsleerstandsabgabe

Gegenstand der Abgabe bilden Wohnungen ohne Wohnsitz. Das sind Wohnungen, an denen nach den Daten des Zentralen Melderegisters mehr als 26 Kalenderwochen im Jahr weder eine Meldung als Hauptwohnsitz noch als sonstiger Wohnsitz vorliegt.

Die Wohnungsleerstandsabgabe beträgt im gesamten Gemeindegebiet pro m² Nutzfläche € 7,50.

Zweitwohnsitzabgabe

Gegenstand der Abgabe bilden Zweitwohnsitze. Als Zweitwohnsitze gilt jeder Wohnsitz, der nicht als Hauptwohnsitz (Art. 6 Abs. 3 B-VG) verwendet wird.

Die Zweitwohnsitzabgabe beträgt im gesamten Gemeindegebiet pro m² Nutzfläche € 7,50.

Die beiden Abgaben entstehen mit Ablauf des Kalenderjahres 2024. Diese sind von den Abgabepflichtigen selbst zu berechnen (Selbsterklärerabgabe!) und bis zum 31. März 2025 der Gemeinde zu melden. 

Formulare zum Download

Zweitwohnsitzabgabe 2024

2024 ZW_Ausnahmeerklärung

2024 ZW_Abgabeerklaerung_nachqm

Wohnungsleerstandsabgabe 2024

2024 WL_Abgabeerklaerung_nachqm

2024 WL_Ausnahmeerklärung

2024 WL_Ausnahmeantrag Vorsorgewohnung

Klimaticket Steiermark ab 01.01.2025

Die Grüne Fraktion hat für die GemeindebürgerInnen erneut ein übertragbares Klimaticket Steiermark gekauft. Ein zweites Ticket stellt heuer die SPÖ Trieben zur Verfügung.

Mit diesem Ticket können alle Züge (S-Bahn, Fernverkehr), Busse und Straßenbahnen im Gebiet des Verkehrsbundes Steiermark kostenlos genutzt werden. 2 Kinder unter 6 Jahren fahren gratis. Alle im Steirischen Familienpass „Zwei und Mehr“ eingetragenen Kinder bis zum 15. Geburtstag fahren gratis.

  • Die Vergabe erfolgt nur persönlich an GemeindebürgerInnen mit Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Trieben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt des Tickets.
  • Das Klimaticket muss vorab unter Vorlage eines Ausweises (davon wird im Stadtamt eine Kopie erstellt) reserviert werden. Es kann frühestens ein Monat vor Fahrtantritt reserviert werden.
  • Es ist eine tageweise Reservierung oder für drei aufeinanderfolgende Werktage möglich. In Summe darf eine Person das Ticket max. drei Werktage pro Monat ausleihen.

Auskunft und Reservierung im Bürgerservice der Stadtgemeinde Trieben, Tel.: 03615/2322-214.

Schreiben der PUREA Austria GmbH

Erinnerung: Nutzen Sie unser Onlineformular zur Anmeldung von Falltierabholungen!

Barbarateiche - Enten bitte nicht füttern!

Brot, Kekse und viele andere für den Menschen leckere Sachen gefährden die Gesundheit der Enten und Fische erheblich. Gleichzeitig verunreinigen Essensreste die Grünanlage und locken Schädlinge (Ratten) an. In weiterer Folge führt es unweigerlich zu einer Überdüngung des Gewässers und somit zur Verschlechterung der Wasserqualität – der Lebensraum der Tiere wird dadurch bedroht.

 

Helfen Sie mit, dass die Anlage sauber bleibt – für uns Menschen, aber in erster Linie für das Wohlbefinden der Tiere.

Steirischer Hitzeschutzplan

Der Klimawandel hat auf vielfältige Art und Weise Einfluss auf unsere Gesundheit. Aufgrund häufiger auftretender extremer Wetterereignisse wie Hitzewellen, Überschwemmungen, Dürreperioden und Stürme sind Menschen und Tiere direkt in körperlicher wie auch psychischer Hinsicht betroffen. Zusätzlich verstärken Veränderungen der Umwelt wie die Zunahme und Weiterverbreitung von übertragbaren Krankheiten und allergenen Pflanzen sowie die Belastung von Nahrungsmittel, der Wasserversorgung und der Luft, die gesundheitlichen Auswirkungen auf Menschen, Tiere und die Umwelt im Allgemeinen.

Darum wurde nun ein „Steirischer Hitzeschutzplan“ entwickelt.

Für einen guten Start ins Leben!

Begleitung und Entlastung in den ersten Lebensjahren

Wieso teilnehmen?

Die Ergebnisse der Konsumerhebung fließen in viele wichtige sozialpolitische Entscheidungen ein, die das Leben von uns allen betreffen. Denn sie liefern wesentliche Erkenntnisse über die Lebenssituation und das Konsumverhalten von Haushalten in Österreich. So sind die Ergebnisse etwa maßgeblich für die Zusammenstellung des „Warenkorbes“ des Verbraucherpreisindex, der ein Maßstab für die allgemeine Preisentwicklung oder Inflation in Österreich ist.

 

Was ist zu tun?

  1. Beantwortung des ersten Fragebogens persönlich mit einer Erhebungsperson
  2. 14 Tage Haushaltsbuchführung, wahlweise auf Papier oder online
  3. Beantwortung des zweiten Fragebogens

 

Wir bitten die ausgewählten Haushalte sehr herzlich um ihre Teilnahme und sind bemüht, diese so angenehm wie möglich zu gestalten:

  • Die Mitarbeit ist freiwillig und wird mit einem 50-Euro-Einkaufsgutschein honoriert, der alternativ auch für ein österreichisches Naturschutzprojekt der Bundesforste zur Moorrenaturierung gespendet werden kann.
  • Die Führung eines Haushaltsbuches verschafft einen guten Überblick über die täglichen Ausgaben.
  • Die Eintragungen ins Haushaltsbuch können bequem online auf PC, Tablet oder Smartphone vorgenommen oder traditionell in ein Papierhaushaltsbuch eingetragen werden.

 

Datenschutz

Statistik Austria erstellt im öffentlichen Auftrag hochwertige Statistiken und Analysen über die Gesellschaft und Wirtschaft Österreichs. Datenschutz und Geheimhaltung haben dabei oberste Priorität und unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus können Sie darauf vertrauen, dass Ihre Angaben ausschließlich statistischen Zwecken dienen.

Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzinformation für die Konsumerhebung 2024/25.

 

Praktische Hinweise

Für eine rasche und genaue Beantwortung einiger Fragen kann es sinnvoll sein, Unterlagen, etwa über regelmäßige Ausgaben (z. B. für Wohnen, Energie, Versicherungen), zur Hand zu haben. Während der 14-tägigen Haushaltsbuchführung hilft Ihnen das Sammeln von Kassabelegen alle Ausgaben vollständig aufzuzeichnen.

 

Haben Sie noch Fragen?

Das Erhebungsteam beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen zu dieser Erhebung:

Telefon: (01) 71128 8967 (Mo‒Fr 9:00‒15:00 Uhr)

E-Mail: konsum-online@statistik.gv.at

Weitere Informationen zur Konsumerhebung 2024/25 finden Sie unter https://www.statistik.at/konsum.

Poolbefüllungen - Meldung

Wenn zu viele Schwimmbecken gleichzeitig befüllt werden, kommt es zu einem Engpass bei der Wasserversorgung.

Um dies zu vermeiden, ersuchen wir Sie, nachstehendes Formular VOR DER BEFÜLLUNG auszufüllen und an das Stadtamt zu retournieren
(E-Mail: rathaus@trieben.net) , damit wir die Befüllung der Bäder koordinieren können.

Sie sind auf Wohnungssuche?

Vielleicht haben wir genau das Richtige für Sie!

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell freien Wohnungen:


Änderung der Abgaben:

Ab 2023 wird die Ferienwohnungsabgabe durch die Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe ersetzt.

Gemäß § 1 Z 1 StZWAG in Verbindung mit der Verordnung des Gemeinderates vom 14. Dezember 2022 wird in der Stadtgemeinde Trieben eine Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe eingehoben. Die Verordnung tritt mit 01. Jänner 2023 in Kraft.

Die Abgabenpflichtigen haben die Abgabe selbst zu berechnen und der Gemeinde den selbstberechneten Betrag für 2023 sowie die Nutzfläche der Wohnung bis spätestens 31. März 2024 bekannt zu geben. Die Abgabe ist binnen vier Wochen ab Bekanntgabe der Selbstberechnung zu entrichtet. Wird die Selbstberechnung zu spät oder keine Berechnung vom Abgabepflichtigen abgegeben, so darf die Abgabenbehörde (Gemeinde) die Abgabe mit Bescheid festsetzen. Ein Verspätungszuschlag in der Höhe von bis zu 10% der Abgabe kann die Abgabebehörde auferlegen. (Gemäß § 135 BAO unter Beachtung des § 135a BAO).

Zweitwohnsitzabgabe

Die Zweitwohnsitzabgabe ist eine Abgabe auf Zweitwohnsitze. Als Zweitwohnsitz gilt jeder Wohnsitz, der nicht als Hauptwohnsitz verwendet wird. Abgabepflichtig sind Eigentümer:innen oder im Falle eines Baurechts Baurechtsberechtigte einer Wohnung.

Wird eine Wohnung unbefristet oder mindestens sechs Monate vermietet, verpachtet oder sonst überlassen, sind für die Dauer der Überlassung die Inhaber:innen (wie Mieter:innen, Pächter:innen) abgabepflichtig. Dies bedeutet, die Zweitwohnsitzabgabe fällt an, wenn die Mieter mit Zweitwohnsitz gemeldet sind und müssen eine Selbsterklärung abgeben (nicht der Vermieter).  Eine Änderung ist binnen 1 Monats an die Gemeinde zu melden (Meldepflicht).

Die Zweitwohnsitzabgabe beträgt im gesamten Gemeindegebiet pro m2 Nutzfläche 7,50 € pro Jahr.

Wohnungsleerstandsabgabe

Gegenstand der Abgabe bilden Wohnungen ohne Wohnsitz. Das sind Wohnungen, an denen nach den Daten des Zentralen Melderegisters mehr als 26 Kalenderwochen im Jahr weder eine Meldung als Hauptwohnsitz noch als sonstiger Wohnsitz vorliegt.

Abgabepflichtige sind die Eigentümer:innen der Wohnung, im Fall eines Baurechts jedoch die Baurechtsberechtigten.

Die Wohnungsleerstandsabgabe beträgt im gesamten Gemeindegebiet pro m2 Nutzfläche 7,50 € pro Jahr.

WINTERDIENST - Strauchschnitt

Aufgrund der Schneemassen wird wieder einmal sichtbar – es ist mehr als notwendig, dass private Grundeigentümer ihre Bäume und Sträucher entlang von öffentlichen Straßen schneiden bzw pflegen. Wie auf den Fotos zu sehen, ist eine Schneeräumung in solchen Fällen schier unmöglich und auch für Rettungswagen oder Einsatzkräfte jeglicher Art ist keine Zufahrt gegeben. 

Wir bitten daher um Ihre Unterstützung und rechtzeitigen Strauchschnitt bzw unverzüglicher Entfernung der in die Straße hängenden Sträucher und Bäume.

WASSERABSCHALTUNG

Zeitraum: Montag, 13. Oktober 2025 – 08.00 bis 12.00 Uhr Aufgrund von Arbeiten an der Hauptwasserleitung wird das Wasser in folgenden Bereichen abgeschaltet:  Triebenbachstraße, Sackgasse,

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Stellenausschreibungen

Die Stadtgemeinde Trieben sucht Mitarbeiter für den Wirtschaftshof (Vollzeit) Stellenausschreibung – bevorzugt Elektriker Stellenausschreibung – bevorzugt Mechaniker oder Schlosser

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AMTSSTUNDEN

Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 16.00 Uhr

Mittwoch und Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr

Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

KONTAKT

Triebener Bundesstraße 10
8784 Trieben

Telefon: +43  3615 / 23 22
Telefax: +43  3615 / 23 22 – 33
E-Mail: rathaus@trieben.net

BÜRGERMEISTER
SPRECHSTUNDE

nur nach telefonischer Vereinbarung
+43 3615 23 22 – 11