Kundmachung
Berichtigung der Eröffnungsbilanz 2020 Der Entwurf der Berichtigung der Eröffnungsbilanz 2020 der Stadtgemeinde Trieben liegt vom Tage des Anschlages dieser Kundmachung zwei Wochen hindurch während
Amtssignatur der Stadtgemeinde Trieben gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Die von der Stadtgemeinde im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Stadtgemeinde Trieben auf.
Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.
Dies wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut („Verwaltungseigenschaft“) ausgedrückt und durch die Bildmarke der Behörde visualisiert.
Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch
Dieses Dokument wurde amtssigniert.
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter https://www.trieben.net/stadtamt/
Überprüfung des amtssignierten elektronischen Dokumentes
Die elektronische Signatur auf einem elektronischen Dokument kann mittels der Signaturprüffunktion des Adobe Acrobat Readers oder einer kopmpatiblen Software überprüft werden.
Unter www.signaturpruefung.gv.at steht ein durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH betriebenes zentrales Prüfservice für amtssignierte elektronische Dokumente zur Verfügung. Dort kann das elektronische Dokument hochgeladen und die Amtssignatur geprüft werden. (Weiterführende Informationen: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH)
Überprüfung des amtssignierten schriftlichen Dokumentes
Liegt das Dokument nur in schriftlicher Form vor, so können Sie eine Verifizierung unter der im Kopf des Dokuments ersichtlichen Telefonnummer anfordern. Halten Sie hierfür bitte das entsprechende Schriftstück bereit.
Gemäß Österreichischer Stabilitätspakt 2012, Artikel 12 Abs. 1, wird folgend der jeweilige Voranschlag sowie Rechnungsabschluss in einer Form, die eine weitere Verwendung ermöglicht, zur Verfügung gestellt.
Offener Haushalt
Im Webportal „Offener Haushalt“ https://www.offenerhaushalt.at/gemeinde/trieben stehen Ihnen die Finanzdaten zur Verfügung.
Berichtigung der Eröffnungsbilanz 2020 Der Entwurf der Berichtigung der Eröffnungsbilanz 2020 der Stadtgemeinde Trieben liegt vom Tage des Anschlages dieser Kundmachung zwei Wochen hindurch während
Entwurf des Rechnungsabschlusses 2025 Der Entwurf des Rechnungsabschlusses der Stadtgemeinde Trieben für das Haushaltsjahr 2025 liegt vom Tage des Anschlages dieser Kundmachung zwei Wochen hindurch
Umbau eines bestehenden Wohnhauses, wärmetechnische Sanierung der Fassade, Geländeanschüttung für Terrasse an der Südseite des Wohnhauses. Nachträgliche Bewilligung der Lagerräume und des Blumenlagers als Anbau
Wasserabschaltung am Dienstag, 24. März 2026 im Zeitraum von 11.00 bis ca. 17.00 Uhr im Bereich Europasiedlung, Mühlgasse, Schüttgasse, Gartengasse, Sackgasse, Quierschiedstraße, Martin-Luther-Platz, Hautplatz HausNr.
Straßensperre Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab Montag, 16. März bis einschließlich Freitag, 10. April 2026 die Straße im Bereich des Wohnhauses „Erzherzog-Johann-Ring 2“,
Kundmachung Voranschlag 2026 Kundmachung Mittelfristiger Finanzplan 2026-2030
AMTSSTUNDEN
Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
KONTAKT
Triebener Bundesstraße 10
8784 Trieben
Telefon: +43 3615 / 23 22
Telefax: +43 3615 / 23 22 – 33
E-Mail: rathaus@trieben.net
BÜRGERMEISTER
SPRECHSTUNDE
nur nach telefonischer Vereinbarung
+43 3615 23 22 – 11