Kundmachung
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Seit 1. Jänner 2018 können Volksbegehren unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder online via HELP.gv.at (Handy-Signatur oder Bürgerkarte erforderlich) unterschrieben werden.
Dies gilt sowohl für die Abgabe einer Unterstützungserklärung zur Einleitung eines Volksbegehrens (Einleitungsverfahren) als auch für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens (Eintragungsverfahren).
Ausführliche Informationen zur Aktivierung der Handy-Signatur finden sich ebenfalls auf HELP.gv.at.
Aufgrund der Neuerung können nun auch Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher Volksbegehren online unterstützen und online dafür unterschreiben.
Volksbegehren müssen von mindestens 100.000 Stimmberechtigten oder von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer unterschrieben werden, damit sie im Nationalrat behandelt werden.
Die Unterstützungserklärungen werden bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften miteingerechnet. Hat jemand bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben, ist daher keine Unterschrift für das Volksbegehren im Eintragungsverfahren mehr möglich.
Stimmberechtigt bei Volksbegehren ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt.
Derzeit können für folgende beim BMI registrierte Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben werden:
Für das Volksbegehren „Notstandshilfe“ wurde ein Einleitungsantrag gestellt. Das Volksbegehren kann im Eintragungszeitraum, 20. bis 27. September 2021, unterschrieben werden.
Persönliche Unterschrift vor einer beliebigen Gemeinde (in Statutarstädten: Magistrat; in Wien: Magistratisches Bezirksamt) – unabhängig vom Hauptwohnsitz und Online via HELP.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte erforderlich)
Auch Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher können mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte nunmehr für ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren unterschreiben.
Für den Fall, dass Sie vor einer Gemeindebehörde Ihre Zustimmung geben möchten, müssen Sie Ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z.B.: Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch der Meldezettel) nachweisen.
Quelle: www.bhmi.gv.at
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