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Gemäß § 38 Abs. 1 Stmk. RO 2010 idF. LGBl. 73/2023 hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trieben in seiner Sitzung am 13.11.2024 den Beschluss gefasst, den Entwurf des Flächenwidmungsplanes 4.0 idF. der Änderung Vf. 4.15 „Windkraftanlage Herrenwaldrücken“, bestehend aus dem Wortlaut und einer zeichnerischen Darstellung, dem Verordnungsplan, im Maßstab 1: 5000, verfasst von Arch. DI Martina Kaml, Boder 211, 8786 Rottenmann – GZ: 03/2311/RO/01.1 – FWP, vom 14.09.2024, in der Zeit von 

22. November 2024 bis einschließlich 31. Jänner 2025

während der Amtsstunden im Stadtamt Trieben zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.

AMTSSTUNDEN

Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 16.00 Uhr

Mittwoch und Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr

Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

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