Hier finden Sie allgemeine Neuigkeiten und auch Aktuelles direkt vom Bürgermeister.
18. Sitzung des Gemeinderates am Sonntag, 07. April 2024 mit Beginn um 11.00 Uhr im Freizeitheim Trieben (Hauptplatz 6)
In Erfüllung des gesetzlichen Auftrages des Österreichischen Bundesheeres werden Soldaten
des JgB18 von 15.04.24 – 03.05.24 eine Übung/Ausbildung im Raum PÖLSEN durchführen.
Insgesamt werden an der Übung ca. 180 Soldaten mit ca. 25 Räderfahrzeugen teilnehmen.
Der Einsatz von fliegenden militärischen Luftfahrzeugen sowie Landungen im Übungsgebiet sind nicht vorgesehen.
Die Übung/Ausbildung wird von
• 15.04.24 – 19.04.24 Vorbereitung/Stellungsbau
• 22.04.24 – 26-04.24 Übungsphase
• 29.04.24 – 03.05.24 Nachbereitung durchgeführt.
Während der Übung ist die Verwendung von Knall-, Markier-, Leucht- und Signalmunition vorgesehen.
gem. § 88 Abs. 4 Stmk. GemO 1967 i.d.g.F.
Der Rechnungsabschlussentwurf der Stadtgemeinde Trieben für das Haushaltsjahr 2023 liegt vom Tage des Anschlages dieser Kundmachung zwei Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem Gemeindebürger steht es frei, gegen den Rechnungsabschluss 2023 innerhalb der Auflagenfrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.
Sonntag, 17. März. |
9:30 |
Trieben, Johanneskirche |
Gottesdienst |
Freitag, 29. März. |
9:30 |
Gaishorn, Friedenskirche |
Karfreitags-Gottesdienst |
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17:00 |
Trieben, Johanneskirche |
Karfreitags-Gottesdienst |
Sonntag, 31. März |
9:30 |
Gaishorn, Friedenskirche |
Oster-Gottesdienst |
Montag, 1. April |
9:30 |
Trieben, Johanneskirche |
Oster-Gottesdienst |
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15:00 |
St. Johann, Glaubenskirche |
Oster-Gottesdienst |
Sonntag, 7. April |
9:30 |
Gaishorn, Friedenskirche |
Gottesdienst |
Sonntag, 21. April |
9:30 |
Trieben, Johanneskirche |
Gottesdienst |
Sonntag, 5. Mai |
9:30 |
Gaishorn, Friedenskirche |
Gottesdienst |
Sonntag, 19. Mai |
9:30 |
Gaishorn, Friedenskirche |
Pfingst-Gottesdienst |
Montag, 20. Mai |
9:30 |
Trieben, Johanneskirche |
Pfingst-Gottesdienst |
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15:00 |
St. Johann, Glaubenskirche |
Gottesdienst |
Sonntag, 2. Juni |
9:30 |
Gaishorn, Friedenskirche |
Gottesdienst mit Superintendent Rehner |
Von 4. März 2024 bis 6. März 2024 in der Zeit von 13:00 bis 14:30 Uhr sind die Anmeldetage im Kindergarten und in der Kinderkrippe.
Gemäß § 1 Z 1 StZWAG in Verbindung mit der Verordnung des Gemeinderates vom 14. Dezember 2022 wird in der Stadtgemeinde Trieben eine Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe eingehoben. Die Verordnung tritt mit 01. Jänner 2023 in Kraft.
Die Abgabenpflichtigen haben die Abgabe selbst zu berechnen und der Gemeinde den selbstberechneten Betrag für 2023 sowie die Nutzfläche der Wohnung bis spätestens 31. März 2024 bekannt zu geben. Die Abgabe ist binnen vier Wochen ab Bekanntgabe der Selbstberechnung zu entrichtet. Wird die Selbstberechnung zu spät oder keine Berechnung vom Abgabepflichtigen abgegeben, so darf die Abgabenbehörde (Gemeinde) die Abgabe mit Bescheid festsetzen. Ein Verspätungszuschlag in der Höhe von bis zu 10% der Abgabe kann die Abgabebehörde auferlegen. (Gemäß § 135 BAO unter Beachtung des § 135a BAO).
Die Zweitwohnsitzabgabe ist eine Abgabe auf Zweitwohnsitze. Als Zweitwohnsitz gilt jeder Wohnsitz, der nicht als Hauptwohnsitz verwendet wird. Abgabepflichtig sind Eigentümer:innen oder im Falle eines Baurechts Baurechtsberechtigte einer Wohnung.
Wird eine Wohnung unbefristet oder mindestens sechs Monate vermietet, verpachtet oder sonst überlassen, sind für die Dauer der Überlassung die Inhaber:innen (wie Mieter:innen, Pächter:innen) abgabepflichtig. Dies bedeutet, die Zweitwohnsitzabgabe fällt an, wenn die Mieter mit Zweitwohnsitz gemeldet sind und müssen eine Selbsterklärung abgeben (nicht der Vermieter). Eine Änderung ist binnen 1 Monats an die Gemeinde zu melden (Meldepflicht).
Die Zweitwohnsitzabgabe beträgt im gesamten Gemeindegebiet pro m2 Nutzfläche 7,50 € pro Jahr.
Gegenstand der Abgabe bilden Wohnungen ohne Wohnsitz. Das sind Wohnungen, an denen nach den Daten des Zentralen Melderegisters mehr als 26 Kalenderwochen im Jahr weder eine Meldung als Hauptwohnsitz noch als sonstiger Wohnsitz vorliegt.
Abgabepflichtige sind die Eigentümer:innen der Wohnung, im Fall eines Baurechts jedoch die Baurechtsberechtigten.
Die Wohnungsleerstandsabgabe beträgt im gesamten Gemeindegebiet pro m2 Nutzfläche 7,50 € pro Jahr.
Die Grüne Fraktion hat für die GemeindebürgerInnen ein übertragbares Klimaticket Steiermark gekauft. Ein zweites Ticket stellt die Stadtgemeinde Trieben zur Verfügung.
Mit diesem Ticket können alle Züge (S-Bahn, Fernverkehr), Busse und Straßenbahnen im Gebiet des Verkehrsbundes Steiermark kostenlos genutzt werden. 2 Kinder unter 6 Jahren fahren gratis. Alle im Steirischen Familienpass „Zwei und Mehr“ eingetragenen Kinder bis zum 15. Geburtstag fahren gratis.
Auskunft und Reservierung im Bürgerservice der Stadtgemeinde Trieben, Tel.: 03615/2322-214.
Aufgrund der Schneemassen wird wieder einmal sichtbar – es ist mehr als notwendig, dass private Grundeigentümer ihre Bäume und Sträucher entlang von öffentlichen Straßen schneiden bzw pflegen. Wie auf den Fotos zu sehen, ist eine Schneeräumung in solchen Fällen schier unmöglich und auch für Rettungswagen oder Einsatzkräfte jeglicher Art ist keine Zufahrt gegeben.
Wir bitten daher um Ihre Unterstützung und rechtzeitigen Strauchschnitt bzw unverzüglicher Entfernung der in die Straße hängenden Sträucher und Bäume.
Die Stadtgemeinde Trieben
vermietet ab November Parkplätze im Bereich des Gemeindehofes/Rathauses auf
einem abgesperrten Parkplatz.
Interessenten mögen sich bei der Stadtgemeinde
Trieben melden, Frau Danklmaier, Tel.: 03615 23 22 217.
damit die Fahrgäste der ÖBB sicher und pünktlich unterwegs sind, brauchen Bahnstrecken und ihre Anlagen regelmäßig einen Service und Erneuerungen dieser. Deshalb führt die ÖBB zwischen den Bahnhöfen Trieben und Gaishorn Rammarbeiten für neue Oberleitungsmasten sowie Gleisbauarbeiten durch. Diese Arbeiten finden auch in der Nacht und an Wochenenden statt.
Wann?
Während der Arbeiten kommt es nachts und an den Wochenenden zu erhöhten Lärm- und Staubbelastungen. Die ÖBB tut alles, um die Auswirkungen auf Anrainer:innen so gering wie möglich zu halten.
Steiermarkweit konnten 2021 sieben neue unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung vom Land Steiermark eröffnet werden. Das Team besteht aus einer Juristin, Sozialarbeiter*innen und akademischen Peerberater*innen. Peerberatung bedeutet, dass Menschen mit Behinderung Beratung anbieten. Alle Peerberater*innen verfügen dabei über eine entsprechende Ausbildung bzw. Berufserfahrung. Peerberater*innen bringen besonderes Verständnis und Sensibilität für andere Menschen mit Behinderung mit.
Es werden Beratungen zu allen Fragen, die das Leben mit Behinderung betreffen angeboten sowie Informationen zu passenden Unterstützungsmöglichkeiten und Rechtsansprüchen weitergegeben. Die Anliegen werden vertraulich behandelt und das Angebot steht kostenlos zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung werden Betroffene auch dabei unterstützt, Rechtsansprüche durchzusetzen.
Das Angebot richtet sich an Menschen mit Behinderungen, psychischen Beeinträchtigungen sowie deren Angehörige und sonst betroffene oder interessierte Personen aus dem Bezirk Liezen.
Im Beratungszentrum in 8940 Liezen, Admonter Straße 1, stehen Frau Michaela Ladreiter und Frau Leyla Panzer für Beratungsgespräche sowohl zu den Öffnungszeiten als auch nach Terminvereinbarung zur Verfügung.
Firma Saubermacher hat Bescheid gegeben, dass die Restmüllabfuhr am Tuschleitenweg wieder dienstags durchgeführt wird!
Der Tuschleitenweg ist daher wieder in Zone 2!
Ohne Vorabinformation an die Gemeinde wurde von der Fa. Saubermacher die Zoneneinteilung bei der Müllabfuhr geändert.
Das Gemeindegebiet wird in zwei Zonen eingeteilt:
Zone 1:
Schoberpaß Bundesstraße, Dr. Adolf-Schärf-Platz, Europasiedlung, Europastraße, Gartengasse, Gemeindehof, Hauptplatz, Heinrichshof, Hochheideblick, Hochwassersiedlung, Hupfgasse, Kleingartenstraße, Kaiseraustraße, Löschsiedlung, Marktgasse, Martin-Luther-Platz, Mühlgasse, Sonnbergstraße, Sportplatzstraße, Triebener Bundesstraße, Waldweg, Bahnhofstraße, Bergmanngasse, Erzherzog-Johann-Ring, Flugplatzstraße, Gasteiner Platzl, Gärtnersiedlung, Herwerthnerstraße, Höchtelweg, Ofnerweg, Industriepark, Industriestraße, Quierschiedstraße, Rüsthausstraße, Sackgasse, Schüttgasse, Triebenbachstraße, Tuschleitenweg, Wildingsiedlung, Wolfsgrabenstraß, Aschauersiedlung
Zone 2:
Dietmannsdorf, Piussiedlung, Schmidtsiedlung, Sonnberg, Moarzbichlweg, Schwarzenbach, Sankt Lorenzen, Dolejsisiedlung, Brandstätterweg, Jagersbergerweg, Hörhauserweg, Klemmweg, Stallbauerweg, Aicherweg, Schwarzenbach, Kurzweilerweg, Praschlweg, Lorenzer Grabenweg, Kreuzbergweg, Miniweg, Tuschleitenweg
Ab sofort kann die neue „Mein Trieben-App“ für Informationen aus unserem Heimatort von Google Play Store und App Store kostenlos heruntergeladen werden. Die „Daheim-App“ wird mit Jahresende eingestellt.
Grund dafür ist die Entwicklung einer neuen Gemeinde-App im Auftrag der Stadtgemeinde Trieben durch das Triebener IT-Unternehmen METACOM SOFTWARE.
Egal ob Bus, Bahn, Taxi oder doch die bislang unbekannten Nachbarn: LIMO (Liezen Mobil) bietet allen Menschen im Bezirk Liezen die Möglichkeit, sich kostengünstig, umweltschonend und zeitsparend von A nach B zu bewegen. Die Besonderheit der App ist die integrierte Mitfahrbörse, wo freie Plätze im Auto zur Verfügung gestellt werden können.
Das Regionalmanagement Bezirk Liezen koordinierte das Projekt „LIMO – Mobilitäts-App“ und beauftragte die Firma Waymark GmbH mit der Umsetzung. Das Ergebnis ist eine App mit einfacher Bedienfunktion, die alle Mobilitätsformen im Bezirk auf einer Plattform bündelt und den Nutzerinnen und Nutzern alternative Mobilitätsformen abseits des eigenen Autos aufzeigt.
Unter „Fahrt suchen“ können Start- und Zielort, sowie die Zeitangabe eingegeben werden. Man erhält als Ergebnis u.a. alle ÖV-Verbindungen und angebotenen Mitfahrgelegenheiten aufgelistet. Um die Funktion der Mitfahrbörse nutzen zu können, ist es notwendig sich zu registrieren. Danach kann man unter der eigenen Menüfunktion „Platz anbieten“ die Anzahl seiner freien Plätze kostenlos oder zum gesetzlich vorgegebenen Kilometergeld anbieten bzw. eine Mitfahrgelegenheit buchen.
Nähere Informationen zur LIMO – Mobilitätsapp finden Sie unter www.rml.at/limo. Die App steht ab sofort kostenlos im App Store und auf Google Play zum Download bereit.
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Regionalressorts des Landes Steiermark finanziert.
RegioBus startet in der Region Liezen
Mit 11. Juli wird das öffentliche Verkehrsangebot in der Region Liezen verbessert. Die Gemeinden profitieren von zusätzlichen Busverbindungen, einer verbesserten Anbindung sowie optimierten Anschlüssen zum Zugverkehr.
Designed by Metacom Software
Einladung 18. Sitzung des Gemeinderates am Sonntag, 07. April 2024 mit Beginn um 11.00 Uhr im Freizeitheim Trieben (Hauptplatz 6) Einladung für die 18. Gemeinderatssitzung
Nähere Informationen finden Sie auf der HTL-Homepage und im Folder: Info-Folder
Übungen des Österreichischen Bundesheeres Jägerbataillon 15.04.2024 – 03.05.2024 In Erfüllung des gesetzlichen Auftrages des Österreichischen Bundesheeres werden Soldatendes JgB18 von 15.04.24 – 03.05.24 eine Übung/Ausbildung
gem. § 88 Abs. 4 Stmk. GemO 1967 i.d.g.F. Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023 Der Rechnungsabschlussentwurf der Stadtgemeinde Trieben für das Haushaltsjahr 2023 liegt vom Tage
Gottesdienste in der Pfarrgemeinde Sonntag, 17. März. 9:30 Trieben, Johanneskirche Gottesdienst Freitag, 29. März. 9:30 Gaishorn, Friedenskirche Karfreitags-Gottesdienst mit Passionsspiel mit Kindern 17:00
Anmeldungen Kindergarten und Kinderkrippe Von 4. März 2024 bis 6. März 2024 in der Zeit von 13:00 bis 14:30 Uhr sind die Anmeldetage im Kindergarten
AMTSSTUNDEN
Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
KONTAKT
Triebener Bundesstraße 10
8784 Trieben
Telefon: +43 3615 / 23 22
Telefax: +43 3615 / 23 22 – 33
E-Mail: rathaus@trieben.net
BÜRGERMEISTER
SPRECHSTUNDE
nur nach telefonischer Vereinbarung
+43 3615 23 22 – 11