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Kundmachung

gem. § 88 Abs. 4 Stmk. GemO 1967 i.d.g.F.

Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023

Der Rechnungsabschlussentwurf der Stadtgemeinde Trieben für das Haushaltsjahr 2023 liegt vom Tage des Anschlages dieser Kundmachung zwei Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.

Jedem Gemeindebürger steht es frei, gegen den Rechnungsabschluss 2023 innerhalb der Auflagenfrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.

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